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»Belegt« erscheint. Nach dem Zurückbringen der Einfahrsignalkurbel in die Haltstellung
ist das nochmalige Ziehen dieser Kurbel durch eine in dem vorher bewegten Schieber
sitzende federnde Klinke verhindert und zwar solange, bis die für die Ausfahrt des
betreffenden Zugs in Frage kommende Fahrstrafsenkurbel gezogen und wieder zurück-
gelegt worden ist. Durch letztere Bewegung wird der schwingende Schieber in seine
Ruhelage zurückgebracht, womit auch wieder das Belegtschild verschwindet. Während
die gezogene Lage der Fahrstrafienkurbeln ohne weiteres dadurch kenntlich wird, daß
dabei diese Kurbeln auf die über ihnen angeordneten Schilder mit entsprechenden Auf-
schriften hinweisen, sind für die Signalkurbeln besondere Zeiger vorgesehen, die sich
mit den über den Kurbelachsen sitzenden Übertragungswellen bewegen und auf bogen-
förmige Schilder mit kleinen Signalbildern hinweisen.
Die neben den Signalkurbeln dargestellten Weichenhebel unterscheiden sich von
denjenigen nach Taf. 9c nur durch ihre größeren Seilscheiben, mit denen sie 600 mm
Weg (statt 500 mm) auf die Doppeldrahtleitung übertragen.
Da das Stellwerk nach Taf. 14 in der Regel auf dem Bahnsteig aufgestellt wird,
ist es mit einer Abschliefsvorrichtung versehen, die ein unbefugtes Umstellen der Kurbeln
und Hebel verhindert.
Die mechanische Blockung der Signalkurbel nach Taf. 15 stimmt hinsichtlich des
Zwecks und der Wirkungsweise mit der Blockung des Signalstellbocks nach Zchg.3180 (Taf.2,
unten) überein, nur ist bei der in Fahrstellung festgeklinkten Signalkurbel die Freigabe-
stelle nicht in der Lage, ein auf »Fahrt« befindliches Signal auf »Halt« zurückzulegen.
Die Welle der am Kurbelbock gelagerten Freigaberolle ist für die Bewegung des
Zeigers und der Schubstange mitbenutzt, die im übrigen wie bei der Signalkurbel nach
Taf; 12 erfolgt.
Die Kurbelwerke nach Taf. 16 dienen zur Freigabe der mit mechanischer Blockung
ausgerüsteten Signalstellzeuge nach Zchg. 3180 (Taf. 2, unten) und Zchg. 6301 (Taf. 15)
und zwar wird das Werk nach Zchg. 3824b an einer Gebáudewand befestigt, wie es
hauptsächlich für die Aufstellung in Stationsgebáuden in Frage kommt, während die
Freigabekurbeln nach Zchg. 4533d auf Stellwerken angeordnet sind, um die Abhängig-
keit zweier Stellwerke untereinander zu vermitteln.
Die in der Ruhelage senkrecht herabhängende Kurbel des Freigabewerks dreht die
darüber liegende Trommel des zum Signalstellzeug führenden Drahtzugs durch ein
Zahngetriebe, mit dessen kleinerem Rad sie durch eine Federhandfalle für das jeweilige
Umlegen gekuppelt wird.
Die Lagerbócke der Freigabekurbeln sind an ein hochkantstehendes L]- Eisen ge-
schraubt, das bei dem Wandkurbelwerk durch senkrechte L|- Eisen gestützt ist, die
ihrerseits an der Gebáudewand befestigt werden und an ihrem unteren Ende ein Lager-
eisen für die Ablenkungen der Drahtzüge tragen. Bei Stellwerken wird das die Frei-
gabekurbeln tragende L.1]- Eisen von Stándern gestützt, die auf dem Stellwerksbett be-
festigt sind; hierbei bewegen die Freigabekurbeln Schubstangen im Verschlufskasten des
Stellwerks, welche sowohl die Abhángigkeiten der Freigabekurbeln untereinander, als
auch mit einzelnen Hebeln des Stellwerks bewirken. Das Stationsfreigabewerk nach
Zchg. 3824b dagegen besitzt einen besonderen Verschlufskasten, der mittels Konsolen
an dem LJ-Eisen-Làngstráger befestigt und vorn über die Seilrollen vorgebaut ist. Die
in diesem Verschlufikasten gelagerten Antrieb- und Verschlufómulden für die Schub-
stangen werden durch Schaltverzahnung von den Seiltrommeln bewegt und stellen durch
Zusammenwirken mit Elementen der Schubstangen die Abhängigkeiten zwischen den
einzelnen Freigabekurbeln her, um gleichzeitige Freigaben feindlicher Signale zu ver-
hindern.
Taf. 15
(Zchg. 6301)
Taf. 16
(Zchgn. 3824 b
& 4533 d)