Full text: Einzel-Konstruktionen der Weichen- und Signal-Stellerei

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VI. Drahtzugspannwerke (Tat 45-53) 
Die Drahtzugspannwerke haben den Zweck, eine stets gleichmäßige Spannung in 
den Drahtzügen zu erhalten, und die darin auftretenden Längenänderungen unschädlich 
zu machen. Die hierzu für jeden Strang der doppelten Drahtleitung angeordneten Spann- 
gewichte werden während der Stellbewegung selbsttätig festgeklemmt, damit nicht beim 
Umstellen das Gewicht im ziehenden Strang sich hebt, ohne daß die Stellarbeit ge- 
leistet wird. Die Drahtseile der Leitungszüge sind derart um Führungsrollen geschlungen, 
daß sich beim Heben oder Senken eines Gewichts der betreffende Strang verlängern 
oder verkürzen kann. Für die Feststellung der Spanngewichte trägt jedes Gewicht — 
bei den Hebelspannwerken nach Taf. 45—51 jeder Gewichtshebel — ein Gehänge; die 
Gehänge beider Gewichte sind durch Laschen verbunden, die eine verzahnte, kreisfôrmig 
gebogene oder gerade Sperrstange zwischen sich hindurchtreten lassen, an welcher sie 
sich mit Stahlbacken festklemmen. Dies geschieht, sobald beim Umstellen das Gewicht 
des ziehenden Drahts emporsteigt, während das des nachlassenden Strangs sinkt, wobei 
sich die Verbindungslaschen der Gehänge schräg stellen. 
Das erstmalige Einstellen der Spanngewichte erfolgt auf Grund der auf den ein- 
zelnen Tafeln angegebenen Tabellen, wobei zu beachten ist, daß bei der Montage wegen 
der nachträglichen Dehnung der Leitungen von den für die Länge x angegebenen Maßen 
15 bis 30 mm — je nach der D rahtzuglänge — abzuziehen sind. 
Das Spannwerk nach Taf. 45 ist mit seinem Lagerbock auf den zwei Fundament- 
LI- Eisen verschraubt, die auf den eingemauerten I-Trägern unter dem Stellwerk (vgl. 
Taf. 8) befestigt sind. Dieses Spannwerk ist für Drahtzüge bis 500 m Länge bestimmt. 
Das Spannwerk nach Taf. 46 bewirkt die Ausgleichung von Weichendrahtzügen . 
bis zu einer Leitungslänge von 350 m und hat außerdem beim Reißen einer Leitung 
noch eine Abwicklungsfähigkeit (Reißweg) von 0,6 m. Hebel und Sperrstange des Spann- 
werks sind in schmiedeeisernem Gestell gelagert, das mit dem auf eingemauerten I-Trägern 
ruhenden L]- Eisen-Fundament unter dem Stellwerk (vgl. Taf. 8) verschraubt ist. 
Das Spannwerk nach Taf. 46a wird unter dem Stellwerk in Weichenstell- oder 
Verriegelungsleitungen eingeschaltet und hat dieselbe Ausgleich- und Abwicklungsfähig- 
keit wie das vorbeschriebene Spannwerk nach Taf. 46. Wihrend jedoch bei diesem, 
unter Einschaltung von Zwischenhebeln, zwei beweglich gelagerte Rollenpaare angeordnet 
sind, besitzt das neuere Spannwerk nach Taf. 46a ein oberes mit den Gewichtshebeln 
schwingendes und zwei untere festgelagerte Rollenpaare, um welche die Drahtseile der 
Doppelleitung geführt werden. 
Das mit drei Rollenpaaren ausgerüstete Spannwerk nach Taf. 47 wird unter dem 
Stellwerk auf drei | ]- Eisen montiert (vgl. Taf..3). Es dient zur Ausgleichung der durch 
Witterungseinflüsse bewirkten Längenänderungen in Signaldrahtzügen, für Leitungslängen 
bis zu 1200 m und läßt außerdem eine Drahtseilabwicklung von 1,6 m beim Reißen 
eines Leitungsstrangs zu. Dadurch kann zuverlässig die Bedingung erfüllt werden, daß 
die durch die betreffende Doppelleitung bedienten Signale bei Drahtbruch die Halt- 
stellung einnehmen. 
Das Traggerüst für das freistehende Spannwerk nach Taf. 48 besteht aus zwei 
LI- Eisen, die, mit Unterzügen und Spreizen versehen, in den Erdboden gesetzt werden. 
Taf. 45 
(Zchg. 5600) 
Taf. 46 
(Zchgn. 
5071 t/v) 
Taf. 46a 
(Zchg. 11671) 
Taf. 47 
(Zchgn. 
9125d/f) 
Taf. 48 
(Zchg. 2199 q) 
 
	        
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