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VI. Drahtzugspannwerke (Tat 45-53)
Die Drahtzugspannwerke haben den Zweck, eine stets gleichmäßige Spannung in
den Drahtzügen zu erhalten, und die darin auftretenden Längenänderungen unschädlich
zu machen. Die hierzu für jeden Strang der doppelten Drahtleitung angeordneten Spann-
gewichte werden während der Stellbewegung selbsttätig festgeklemmt, damit nicht beim
Umstellen das Gewicht im ziehenden Strang sich hebt, ohne daß die Stellarbeit ge-
leistet wird. Die Drahtseile der Leitungszüge sind derart um Führungsrollen geschlungen,
daß sich beim Heben oder Senken eines Gewichts der betreffende Strang verlängern
oder verkürzen kann. Für die Feststellung der Spanngewichte trägt jedes Gewicht —
bei den Hebelspannwerken nach Taf. 45—51 jeder Gewichtshebel — ein Gehänge; die
Gehänge beider Gewichte sind durch Laschen verbunden, die eine verzahnte, kreisfôrmig
gebogene oder gerade Sperrstange zwischen sich hindurchtreten lassen, an welcher sie
sich mit Stahlbacken festklemmen. Dies geschieht, sobald beim Umstellen das Gewicht
des ziehenden Drahts emporsteigt, während das des nachlassenden Strangs sinkt, wobei
sich die Verbindungslaschen der Gehänge schräg stellen.
Das erstmalige Einstellen der Spanngewichte erfolgt auf Grund der auf den ein-
zelnen Tafeln angegebenen Tabellen, wobei zu beachten ist, daß bei der Montage wegen
der nachträglichen Dehnung der Leitungen von den für die Länge x angegebenen Maßen
15 bis 30 mm — je nach der D rahtzuglänge — abzuziehen sind.
Das Spannwerk nach Taf. 45 ist mit seinem Lagerbock auf den zwei Fundament-
LI- Eisen verschraubt, die auf den eingemauerten I-Trägern unter dem Stellwerk (vgl.
Taf. 8) befestigt sind. Dieses Spannwerk ist für Drahtzüge bis 500 m Länge bestimmt.
Das Spannwerk nach Taf. 46 bewirkt die Ausgleichung von Weichendrahtzügen .
bis zu einer Leitungslänge von 350 m und hat außerdem beim Reißen einer Leitung
noch eine Abwicklungsfähigkeit (Reißweg) von 0,6 m. Hebel und Sperrstange des Spann-
werks sind in schmiedeeisernem Gestell gelagert, das mit dem auf eingemauerten I-Trägern
ruhenden L]- Eisen-Fundament unter dem Stellwerk (vgl. Taf. 8) verschraubt ist.
Das Spannwerk nach Taf. 46a wird unter dem Stellwerk in Weichenstell- oder
Verriegelungsleitungen eingeschaltet und hat dieselbe Ausgleich- und Abwicklungsfähig-
keit wie das vorbeschriebene Spannwerk nach Taf. 46. Wihrend jedoch bei diesem,
unter Einschaltung von Zwischenhebeln, zwei beweglich gelagerte Rollenpaare angeordnet
sind, besitzt das neuere Spannwerk nach Taf. 46a ein oberes mit den Gewichtshebeln
schwingendes und zwei untere festgelagerte Rollenpaare, um welche die Drahtseile der
Doppelleitung geführt werden.
Das mit drei Rollenpaaren ausgerüstete Spannwerk nach Taf. 47 wird unter dem
Stellwerk auf drei | ]- Eisen montiert (vgl. Taf..3). Es dient zur Ausgleichung der durch
Witterungseinflüsse bewirkten Längenänderungen in Signaldrahtzügen, für Leitungslängen
bis zu 1200 m und läßt außerdem eine Drahtseilabwicklung von 1,6 m beim Reißen
eines Leitungsstrangs zu. Dadurch kann zuverlässig die Bedingung erfüllt werden, daß
die durch die betreffende Doppelleitung bedienten Signale bei Drahtbruch die Halt-
stellung einnehmen.
Das Traggerüst für das freistehende Spannwerk nach Taf. 48 besteht aus zwei
LI- Eisen, die, mit Unterzügen und Spreizen versehen, in den Erdboden gesetzt werden.
Taf. 45
(Zchg. 5600)
Taf. 46
(Zchgn.
5071 t/v)
Taf. 46a
(Zchg. 11671)
Taf. 47
(Zchgn.
9125d/f)
Taf. 48
(Zchg. 2199 q)