Full text: Einzel-Konstruktionen der Weichen- und Signal-Stellerei

  
Taf. 49 
(Zchg. 5465 m) 
Taf. 50 
(Zchg. 2208 p) 
Taf. 51 
(Zchg. 9440 r) 
Taf. 52 
(Zchg. 3292 f) 
Taf. 53 
(Zchg. 5946 e) 
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Oben trägt das Gestell die Stütze der Sperrstange und den für beide Gewichtshebel ge- 
meinsamen Drehzapfen. Das Spannwerk ist für Leitungslängen bis zu 650 m bestimmt. 
Das Spannwerk nach Taf. 49 besitzt, wie das vorbeschriebene, ein L1- Fisengestell, 
woran Gewichtshebel und Sperrstange gelagert sind. Das eine der beiden Rollenpaare 
schwingt nicht mit, sondern dreht sich an einem festen Arm des Gerüsts. Dieses 
Spannwerk gleicht Längenänderungen in Drahtzügen bis zu 1000 m aus und besitzt da- 
neben eine Abwicklungsfähigkeit von 0,7 m beim Leitungsbruch. 
Das Gestell des in der Weichenleitung anzuordnenden freistehenden Spannwerks 
nach Taf. 50 besteht aus L1- Eisen, die mit Unterzügen und Streben versehen sind. An 
den L]J- Eisen sind der Drehzapfen für die zweiarmigen geraden Gewichtshebel und die 
Stütze für die Sperrstange angeordnet. Die vier unteren Leitungsrollen sind nicht schwin- 
gend ausgebildet, sondern ebenfalls am Gestell gelagert und werden bei unterirdischer 
Drahtzugführung durch einen Blechkasten abgedeckt. Das Gestell wird zur Aufnahme 
von 1, 2 oder 3 Spannwerken passend ausgeführt. Bezüglich Ausgleichfáhigkeit und Reifs- 
weg entspricht dieses Spannwerk dem unter dem Stellwerk angeordneten nach Taf. 46. 
Das Gestel des in die Signalleitung einzuschaltenden freistehenden Spannwerks 
nach Taf, 51 besteht aus senkrechten L-Eisen, die, mit Unterzügen und Streben ver- 
sehen, in den Erdboden gesetzt werden. Die zweiarmigen Gewichtshebel sind oben an 
den L]-Eisen gelagert, ebenso erfolgt die Stützung der Sperrstange und die Lagerung 
der zwei unteren Rollenpaare am Gestell. Diese Leitungsrollen werden bei unterirdischer 
Drahtzugführung durch einen Blechkasten geschützt. Das Spannwerk ist für Leitungs- 
lingen bis zu 1000 m bestimmt und besitzt aufierdem noch eine Abwicklungsfáhigkeit 
von 1,5 m, wodurch die zwanglàufige Haltstellung von Signalen beim Reifen eines Lei- 
tungsstrangs gesichert wird. 
Bei diesem Spannwerk ist, ebenso wie bei den auch für Signalleitungen bestimmten 
Bauarten nach Taf. 47 und 53, das Gehänge der Sperrvorrichtung mit einer Rollen- 
führung versehen, um das Fallen der Gewichte zu erleichtern. 
Das Spannwerk nach Taf. 52 kann zur Ausgleichung unterirdisch geführter Weichen- 
drahtzüge bis zu einer Leitungslinge von 350 m Verwendung finden und besitzt außer- 
dem noch eine Abwicklungsfáhigkeit von 0,6 m bei Leitungsbruch. 
Die oberen Leitungsrollen sind zwischen wagerechten | !- Eisen gelagert, an denen 
auch die zwischen den Hängegewichten hindurchtretende Sperrstange ihre Stützung findet. 
Die L]- Eisen werden von einem aus Winkeleisen und Blechen gebildeten kastenfórmigen 
Gerüst getragen, mit dem sie in den Erdboden gesetzt sind. Oben an dem Kasten, in 
dem sich die Spanngewichte auf- und abbewegen konnen, sind die Leitungskanile an- 
geschlossen. Das Spannwerk wird einfach und doppelt, d. h. fiir einen und zwei Doppel- 
drahtzüge, ausgeführt. 
Benachbarte Leitungsdrähte können mit durch den Kasten des Spannwerks geführt 
und erforderlichenfalls durch Führungsrollen gestützt werden, die am Gestell des Spann- 
werks befestigt sind. 
Das Spannwerk nach Taf. 53 hat ein Traggerüst aus vier senkrechten, unterein- 
ander verstrebten L]- Eisen, denen durch Unterzüge ein breites Auflager gegeben ist. 
Jedes Spanngewicht befindet sich mit seinem Gehänge an einer losen Rolle, 
über welche das Drahtseil der Leitung geschlungen ist. Die Geháünge der beiden losen
	        
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