Taf. 56
(Zchg. 6164 b)
Taf. 57
(Zchg. 6164 k)
Taf. 58
(Zchg. 6090 b)
Taf. 59
(Zchgn. 6720
& 6720 a)
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ist. In den Zungenkloben sind die Verschlufshaken drehbar gelagert, die am Ende ihres
geraden Arms durch eine Verbindungsstange gelenkig gekuppelt werden. Der Haken
greift zum Verschluß um die zylindrische, außen neben der Schiene sichtbare Fläche
des Verschlußstücks, das mit Schrauben am Schienensteg befestigt ist. Die verstärkte
Spitze des Hakens ruht auf einer Leiste des Verschlußstücks und stützt sich mit ihrer
Stirnfläche gegen dieses, bis die Zunge völlig an die Backenschiene herangeschoben ist,
so daß der Verschluß beginnen kann. Die Drehung des Hakens in der anderen Rich-
tung wird durch den Anschlag im Zungenkloben begrenzt.
An den Gelenkbolzen der Stange zur Verbindung der Verschlußhaken greifen die
von der Weichenleitung aus bewegte Antriebstange und die Stellstange des Weichen-
signals an.
Bei der doppelten Kreuzungsweiche nach Taf. 56 erhalten alle Zungen Verschluß-
haken, von denen die vier einer Seite gelenkig verbunden werden. Die Bauart des
Verschlusses entspricht der vorbeschriebenen nach Taf. 55.
Der Antriebhebel des auf einer langen Schwelle befestigten Weichenstellbocks ist
nach unten durch ein aufgeschraubtes Stück verlängert und durch, eine einstellbare
Stange mit dem Hakenschloß der örtlich zu bedienenden Weiche verbunden. An die
Verschlußhaken sind Anschläge zur Begrenzung des Zungenwegs geschraubt; im übrigen
ist das Weichenschloß nach Taf. 55 ausgebildet.
Bei Gestängeweichenstellung wird die Antriebstange des nach Taf. 55 ausgebildeten
Hakenschlosses durch einen Winkelhebel bewegt, dessen Gabellager auf ein gerades
Querflacheisen geschraubt ist, das auf zwei an den Schwellen befestigten, gekröpften
Flacheisen ruht. Der Winkelhebel mit seinem Lager kann zwei verschiedene Stellungen
auf dem Fundament einnehmen, je nachdem für das Umstellen der Weiche aus ihrer
Grundstellung die Zug- oder Druckwirkung des Gestánges in Frage kommt.
Die an den Winkelhebel angelenkte Anschlußgabel, in die das Gestänge mit Ge-
winde eingesetzt wird, ist bei unterirdischer Leitung gerade, bei oberirdischer nach oben
gekröpft. Im ersten Falle muß der Antrieb durch einen Blechkasten abgedeckt werden,
an dem die Kanalanschlüsse zur Ausleitung der Gestänge befestigt sind.
Bei Drahtzugbedienung nach Taf. 59 wird die Antriebstange der mit einem Haken-
schlof nach Taf. 55 versehenen Weiche durch einen Hebel bewegt und zwar durch
einen Winkelhebel, wenn die Leitung parallel zum Gleis, oder durch einen geraden
Hebel, wenn sie rechtwinklig zum Gleis an die Weiche herangeführt wird. Am Antrieb-
hebel greift der um eine Endrolle geschlossene Drahtzug unter Vermittlung von zwei
kleinen Winkelhebeln an, von denen jeder — entgegengesetzt dem von dem gespannten
Draht ausgeübten Zug — der Kraft einer Feder ausgesetzt ist, derart, dafs bei ordnungs-
mäßigem Zustand der Leitung die Federn gespannt werden. Sinkt die Spannung eines
Drahts zu weit, oder reifst er, so tritt an dem zugehórigen Winkelhebel die Feder in
Kraft, dreht ihn und bewirkt dadurch eine Sperrung gegen ein festes Bogenstück, an
dem der Hebel sonst vorbeischwingt (»Drahtbruchsperre«).
Die Lagerplatte der Endrolle, das Gestellager des Antriebhebels und das Bogen-
stück der Drahtbruchsperre sind auf parallele Querflacheisen geschraubt, die auf zwei
an den Schwellen befestigten gekrópften Flacheisen ruhen.
An den Bolzen des Gelenks zwischen Antriebstange und Hebel kann die Stange
zur Bewegung des Weichensignals angehángt werden.
Der Antrieb liegt in einem durch Winkeleisen versteiften Blechkasten, an den sich
die Leitungskanäle anschließen.