35
Der Antrieb der mit einem Hakenschloß nach Art der Taf. 55 ausgerüsteten Weiche
erfolgt durch einen doppelarmigen Hebel, der vor den Zungenspitzen zwischen zwei
Flacheisen auf der Schwelle gelagert ist. Der kürzere Schenkel dieses Hebels ist durch
einen Bolzen an die Verbindungsstange der Verschlußhaken angeschlossen, während an
dem längeren Schenkel der Drahtzug angreift, der um eine zwischen den Schwellen an-
geordnete Endrolle geschlossen ist. Der Anschluß der Drahtleitung erfolgt an zwei
Winkelhebeln, die, wie bei dem Antrieb nach Taf. 59, unter Vermittlung von Federn,
die Sperrung der Weiche bei Drahtbruch bewirken.
Bei dem Weichenantrieb nach Taf. 61 endigen die beiden Stränge des Doppel-
drahtzugs auf je einer besonderen Seilrolle und diese zwei Rollen sind auf einem mit
den Schwellenkópfen verschraubten, nach unten gekrópften Flacheisen übereinander ge-
lagert. Auf dem Lagerzapfen der Rollen ist ein Mitnehmerhebel angeordnet, gegen den
die Seilrollen mit entsprechenden Ansátzen durch die Spannung des Drahtzugs geprefst
werden. In Schwellenhóhe sitzt auf dem gekrópften Flacheisen das Gabellager für eine
Kurbelschleife, in deren Gleitbahn ein Druckróllchen des Mitnehmerhebels eingreift. Beim
Bewegen der Drahtleitung drehen die Seilrollen den Mitnehmerhebel und dieser die
Kurbelschleife, von der durch eine gelenkig angehängte Antriebstange die Weiche um-
gestellt wird. Dabei machen die Seilrollen eine Drehung von 180°, die Kurbelschleife
dagegen eine solche von nur 90°.
Die Seilrollen sind untereinander durch eine Feder verbunden, die der Leitungs-
spannung entgegen wirkt und so einzustellen ist, daß bei ordnungsmäßigem Zustand
des Weichendrahtzugs dessen Spannung überwiegt. Bei Drahtbruch dreht die Feder die
Seilrolle des gerissenen Leitungsstrangs vom Mitnehmerhebel ab, wodurch jeweilig eine
der beiden in diesem Hebel drehbar gelagerten Sperrklinken durch einen Stift der be-
treffenden Seilrolle nach außen gedrückt wird und so beim Anstoßen an einem festen
Sperrstück das Umstellen der Weiche verhindert (»Drahtbruchsperre«).
Dieser Weichenantrieb kann wegen seines geringen Raumbedarfs auch bei enger
Schwellenentfernung angebracht werden. Die dargestellte Ausführungsform paßt bei rechts-
seitiger und linksseitiger Anordnung des Antriebs und außerdem sowohl für parallelen,
als rechtwinkligen Angriff der Drahtleitung.
Die Weiche auf Taf. 61 ist mit dem neuen Hakenschloß der Kgl. Preußischen
Staatseisenbahnen dargestellt, das in seiner Wirkungsweise mit demjenigen nach Taf. 55
übereinstimmt.
Bei der Bauart nach Taf. 62 sind die beiden Stránge des Doppeldrahtzugs zu
zwei innerhalb der Weiche auf gemeinsamem Zapfen drehbar angeordneten Seilrollen
geführt, worauf sie unter entsprechender Umschlingung befestigt werden. Der senkrechte
Drehzapfen ist oben und unten in je einem gekrópften Flacheisenbügel gelagert, von
denen der untere auf den Schwellen verschraubt wird. Über den Seilrollen sitzt auf deren
Zapfen ein Mitnehmer, gegen den die beiden Rollen durch den Zug der Leitungsstránge
geprefit werden. In zwei Langlóchern des Mitnehmers greifen die beiden mit den
Weichenzungen gelenkig verbundenen Stützstangen des Spitzenverschlusses an, welche
die beim Umstellen der Weiche von den Seilrollen dem Mitnehmer erteilte Bewegung
auf die Zungen übertragen. Dabei führen sich die entsprechend gestalteten Köpfe der
Stützstangen an einer mit dem oberen Flacheisenbügel verschraubten Verschlufiplatte,
gegen die sich die Stange der jeweilig anliegenden Weichenzunge stützt, wodurch diese
Zunge verriegelt wird.
On
Taf. 60
(Zchg. 10580 k)
Taf. 61
(Zchg. 10820)
Taf. 62
(Zchg. 10160)