Taf. 63
(Zchg. 2660 a)
Taf. 64
(Zchg. 8599 h)
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Die beiden Seilrollen sind untereinander durch eine Feder verbunden, die bei
Drahtbruch in gleichartiger Weise sperrend wirkt, wie die Feder des Antriebs nach
Taf. 61.
Der Antrieb mit Weichenschlofs ist durch einen geteilten Blechkasten abgedeckt.
VIII. Weichen-Verriegelungen (Tat. 63—71 a).
Sowohl bei örtlicher Weichenbedienung, als auch bei Fernbedienung können durch
Verriegelungsvorrichtungen an den Weichen diese in Beziehung zu den Signalbedienungs-
stellen gebracht werden. Die Verriegelungsvorrichtungen werden entweder durch be-
sondere Doppeldrahtleitungen (Verriegelungsleitungen) bewegt oder sie sind in die Signal-
drahtzüge eingeschaltet. Wenn im ersteren Falle mehrere Weichenverriegelungen durch
eine und dieselbe Doppelleitung bedient werden, so erhalten diejenigen Verriegelungs-
vorrichtungen, über welche der Drahtzug hinweggeführt wird, eine besondere Ausbildung
als sogenannte »Mittelverschlußrollen« (vgl. Taf. 68 und 69), während die sogenannten
;Endverschlufirollen«, an denen die Leitung geschlossen wird, von einfacherer Bauart
(vgl. z. B. Taf. 66 und 67) sein kónnen. Beim Einschalten der Weichenverriegelungen
in Signalleitungen sind ebenfalls Mittelverschlufirollen zu verwenden und zwar solche
mit groflerer Abwicklungsfihigkeit der Drahtseile (vgl. Taf. 70—712), falls die ange-
schlossenen Signale bei Drahtbruch selbsttátig die Haltlage einnehmen sollen.
Taf. 63 zeigt die Verschlufvorrichtung für eine ôrtlich bediente Weiche ohne Spitzen-
verschluf. In jeden Strang des betreffenden Doppeldrahtzugs wird ein wagerecht beweglicher
Schieber eingeschaltet; beide Schieber sind zwischen Rollen in einem Lager geführt, das
durch ein Querflacheisen mit zwei auf den Weichenschwellen verschraubten gekrópften
Flacheisen verbunden ist. Ein die beiden Schieber kreuzender Riegel führt sich eben-
falls in der Lagerplatte und wird durch einen Lenker, der an dem Lappen der Zungen-
verbindungsstange angreift, beim Umstellen der Weiche bewegt. Die Schieber sind mit
aufgesetzten VerschlufMeisten, der Riegel mit entsprechenden Einschnitten versehen, so
daß ein Bewegen der Schieber und damit des sie verstellenden Drahtzugs nur móglich
ist, wenn die Leisten der Schieber in die Einschnitte des Riegels eintreten können,
d. h. wenn die Weiche richtig steht. Nach dem Bewegen der Schieber durch den
Drahtzug kann ein Umstellen der Weiche solange nicht stattfinden, als die betreffenden
Schieberleisten sich in den Einschnitten des Riegels befinden, also solange, bis der
verriegelnde Drahtzug in die Ruhelage zurückbewegt worden ist.
Die Vorrichtung ist durch einen Blechkasten abgedeckt, an den sich die Kanäle
für Riegel und Drahtleitung anschließen; der Schieber wird durch eine an den Blech-
kasten angesetzte Haube mit Gußfuß geschützt.
Bei der Anordnung nach Taf. 64 erfolgt der Verschluß des mit der Zungenver-
bindungsstange gekuppelten Riegels durch den Kranz eines Schaltrads, das von der
mit Triebstockzapfen versehenen Seilrolle angetrieben wird. Der Verschlufskranz tritt
beim Drehen des Schaltrads in entsprechende Einschnitte des Riegels, falls die Weiche
für die betreffende Drehrichtung des Schaltrads richtig liegt; dadurch wird die Ver-
riegelung der Weiche bewirkt. Die Weiche bleibt solange verschlossen, bis die Seil-
rolle durch Zurückbewegen ihres Drahtzugs wieder in Ruhelage gebracht ist.