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überwachung beider Weichenzungen ermöglicht wird. Es kann dabei ein Signal, in
dessen. Leitung die Verschlußrolle geschaltet ist, nur dann auf Fahrt gezogen werden,
wenn beide Weichenzungen sich vollständig in ihrer richtigen Endlage befinden. Die
Durchmesser der Seilrollen sind so groß gewählt, daß beim Drahtbruch die Abwick-
lungsfähigkeit des Drahtseils das selbsttätige Haltstellen der angeschlossenen Signale mit
Sicherheit zuläßt. Im übrigen ist die Bauart dieser Verriegelungseinrichtung grundsätz-
lich dieselbe, wie bei der Verschlußrolle nach Taf. 68.
Die Mittelverschlußrolle nach Taf. 71a kann, wie die Verschlußrolle nach Taf. 71,
in einen Signaldrahtzug eingeschaltet werden und erfüllt dann auch die Bedingungen, daß
die infolge von Temperaturschwankungen eintretenden Längenänderungen der Draht-
leitung den Weichenverschluß nicht beeinträchtigen, und daß beim Reißen des Draht-
zugs das Aufhaltfallen der angeschlossenen Signale nicht verhindert wird.
Auf gemeinsamem senkrechten Zapfen sind die zur Aufnahme der beiden Leitungs-
stränge dienenden Seilrollen drehbar übereinander angeordnet.. Die untere Rolle besitzt
einen äußeren, die obere einen inneren Zahnkranz; mit beiden Kränzen arbeitet ein dop-
pelter Zahntrieb zusammen, der an einem auf dem Rollenzapfen schwingenden Mitnehmer-
hebel drehbar gelagert ist. Über den Seilrollen sitzt auf deren Zapfen die mit einem
Riegelkranz versehene Verschlufscheibe, die durch eine Kupplung mit dem Mitnehmer-
hebel verbunden ist.
Beim Umlegen des Stellzeugs, in dessen Leitung die Verriegelung geschaltet ist,
drehen sich die beiden Seilrollen im gleichen Sinn. Dadurch wird die Drehung des
Zahntriebs um seine Achse verhindert und infolgedessen der Mitnehmerhebel und mit
diesem die Verschlufsscheibe, in gleichem Sinn wie die Seilrollen, um deren Zapfen ge-
dreht. Dabei tritt der Riegelkranz der Verschlufischeibe in entsprechende Einschnitte
zweier Riegel, die durch einstellbare Anschlufistangen mit den Zungenkloben der Weiche
verbunden sind. Hierdurch werden die Weichenzungen einzeln verschlossen, wàührend
andererseits das Bewegen der verriegelnden Drahtleitung nur möglich ist, wenn sich beide
Weichenzungen in ihrer richtigen Endlage befinden.
Bei einer durch Witterungseinflüsse bedingten Làngenánderung des Drahtzugs der
Verschlufirole drehen sich deren Seilrollen im entgegengesetzten Sinn. Hierbei wird
der Zahntrieb um seine eigene Achse gedreht, ohne eine Bewegung der Verschlufsscheibe
herbeizuführen.
Die Kupplung des Mitnehmerhebels mit der Verschlufsscheibe wird bei Drahtbruch
aufgehoben, da dann die Seilrollen den Hebel weiterdrehen als bei einer Verriegelung,
die Verschlufischeibe aber durch feste Anschláge an der Weiterdrehung verhindert ist.
Die Flächen der Kupplung sind zu dem Zweck schräg ausgebildet, so daß die Verschluß-
scheibe auf dem Drehzapfen nach oben verschoben und dadurch außer Eingriff mit dem
Mitnehmerhebel gebracht werden kann. Diese Verschiebung ist jedoch nur in den beiden
Endstellungen möglich, in denen Aussparungen im Schleifkranz der Verschlußscheibe
sich unter festen Knaggen am Gestell befinden. In allen übrigen Stellungen der Ver-
schlußscheibe wird ihr Anheben durch den vollen Schleifkranz verhindert.
Der Riegelkranz der Verschlußrolle ist so eingerichtet, daß die betreffende Weiche
verschlossen bleibt, wenn bei auf Fahrt stehendem Signal ein Bruch der um die Ver-
schlußrolle geschlungenen Signalleitung erfolgt.
Der Drehzapfen der Verschlußrolle ist unten in einem Flacheisenbügel gelagert,
dessen senkrechte Schenkel die Riegelführungen tragen. Oben wird der Zapfen durch
eine Brücke gestützt, an der auch die festen Anschläge für die Verschlußscheibe sitzen.
Die durch einen Blechkasten abgedeckte Verriegelungsvorrichtung ruht mit einem Quer-
flacheisen auf zwei mit den Schwellen verschraubten, nach unten gekröpften Flacheisen.
Taf. 71a
(Zchg. 10999)