Full text: Einzel-Konstruktionen der Weichen- und Signal-Stellerei

  
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X. Kontrollschlösser (Taf. 74). 
Die Kontrollschlösser haben den Zweck, Weichen, Signale, Gleissperren, auch 
Stellwerkshebel in Beziehung zu räumlich von ihnen entfernten Vorrichtungen zu brin- 
gen, mit denen sie nicht durch Leitungen verbunden sind. 
Taf. 74 zeigt die Anordnung eines Kontrollschlosses an einer örtlich bedienten 
Weiche. Das Schloß ist zwischen Weiche und Stellbock auf der Schwelle befestigt und 
läßt beim Zuschließen seinen Riegel in den. Einschnitt eines gerade geführten Schiebers 
treten, der mit dem Angriffsbolzen des Weichenstellbocks durch eine Lasche verbunden 
ist. Der Schlüssel kann nur bei verschlossenem Schieber, also bei festgelegter Weiche, 
entfernt werden. Erst danach ist es mit Hilfe dieses Schlüssels möglich, z. B. ein der 
betreffenden Weichenlage entsprechendes Signal, dessen Stellvorrichtung mit einem glei- 
chen Kontrollschloß versehen sein muß, freizugeben; solange sich alsdann die Signalstell- 
vorrichtung in gezogener Lage befindet, kann der Schlüssel aus ihrem Kontrollschloß 
nicht entfernt werden. 
Es sind 8 verschiedene Schlüsselbartformen zu Kontrollschlössern dargestellt. 
  
Xl. Entgleisungsweichen und Gleissperren 
(Tat. 75— 79). 
Die Entgleisungsweichen und Gleissperren bezwecken die Sicherung der Fahr- 
gleise gegen ablaufende Wagen aus Nachbargleisen, die nicht durch Schutzweichen ab- 
geschlossen sind. 
Beim Einbau der Sicherungsvorrichtungen nach Taf. 75—78a, die ein Entgleisen 
von feindlichen Fahrzeugen herbeiführen sollen, ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß die 
Entgleisung nicht auf das zu schützende Gleis, sondern nach außerhalb gerichtet wird. 
Die Dahm’sche Entgleisungsweiche nach Taf. 75 besteht aus einer kurzen. inner- 
g , 
Taf. 74 
(Zchg. 1774 g) 
Tat. 75 
halb des zu sperrenden Gleises beweglich gelagerten Zunge, welche an die Fahrschiene (Zchgn. 5661 z 
herangeschoben den Spurkranz eines überrollenden Rads zunächst bis Schienenober- 
kante hochsteigen läßt und ihn danach durch einen übergreifenden Flansch über die 
Schiene hinweg nach außen ablenkt, so daß das Fahrzeug zur Entgleisung kommt. Die 
aus Stahlguß bestehende Zunge erhält ihre Bewegung durch die beiden auf zwei Schwellen 
gelagerten Lenker, die von der Antriebstange durch eine Kurbel gedreht werden. Ein 
fester Anschlag, gegen den sich einer der Lenker in der Sperrstellung stützt, begrenzt 
und sichert diese Stellung. : 
Mit der Vorrichtung kann eine drehbare Signallaterne verbunden werden, die in 
der Entgleisungsstellung ein weifles Kreuz auf schwarzem Grund zeigt. 
Die Entgleisungsweiche kann entweder ortlich gestellt, oder von einem Stellwerk 
aus durch Drahtzug- oder Gestángeleitung bedient werden. Bei der örtlichen Bedienung 
nach Zchg. 5661z (Taf. 75, oben) ist die Antriebstange an den nach unten verlängerten 
Hebel eines Weichenstellbocks angelenkt; es kann hierbei eine Verriegelung durch Ver- 
schlufsrolle oder Kontrollschlof angeordnet werden. 
& 9872) 
 
	        
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