Full text: Einzel-Konstruktionen der Weichen- und Signal-Stellerei

  
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so verstellt, daß bei einer Schräglage der Hebel, wie sie bei Drahtbrüchen eintritt, die 
Schlitze im Hebel und in den Laschen einander decken, so daß der Mittelbolzen des 
Rahmens herausgleitet. 
Mast, Signalarm, Blenden und Laternenaufzug sind bei diesem Signal ebenso gestaltet, 
wie bei den Signalen mit Kurvenrollenantrieb, z. B. nach Taf. 85— 87. 
Bei dem zweiarmigen Signal nach Taf. 92 ist der Scherenhebelantrieb von der- 
selben Bauart wie bei dem vorbeschriebenen einarmigen Signal nach Taf. 91, dagegen 
ist die Übertragung vom Scherenhebel nach den Signalarmen anders gestaltet. Die beiden 
Arme werden durch Lenkstange und Hebel von einer Kurvenrolle aus bewegt, die auf 
der dem Mast zugekehrten Seite eine Kurvenrille trágt. In dieser Rille làuft oben und 
unten je ein an den beiden Antriebhebeln sitzendes Róllchen, um durch die an den Enden 
der Hebel angreifenden Lenkstangen den Kurvenschub auf die Arme zu übertragen. Die 
Kurve ist so gewählt, daß beim Drehen der Kurvenrolle in der einen Richtung nur der 
obere Arm auf Fahrt gezogen wird und der untere seine Lage beibehàlt, wihrend beim 
Drehen der Rolle in der anderen Richtung beide Arme auf Fahrt kommen. Die Kurven- 
rolle wird durch den auf ihr befestigten Drahtseiltrieb gedreht, der über die am Mast 
gelagerte Umlenkrolle geleitet ist und mit zwei Spannschrauben an einem Schlitten en- 
digt, welcher auf der am Mast festsitzenden Führungsstange gleitet. Dieser Hilfsseiltrieb 
wird von der an den Schlitten angelenkten Stellstange des Scherenhebels im einen oder 
anderen Sinn bewegt, je nachdem die unteren langen Schenkel des Scherenhebels durch 
den Signaldrahtzug in der einen oder anderen Richtung auseinander gezogen werden. 
Das dreiarmige Signal nach Taf. 93 wird wie dasjenige nach Taf. 88 durch zwei 
Doppeldrahtleitungen bedient, in deren eine, die Stelleitung, ein Scherenhebelantrieb von 
der gleichen Bauart. wie beim zweiarmigen Signal nach Taf. 92 eingeschaltet ist. 
Der Arm des Signals nach Taf. 94 wird durch die halbe Umdrehung einer unten 
am Gittermast gelagerten Seilrolle, unter Vermittlung der an einem Zapfen dieser Rolle 
angreifenden Antriebstange eingestellt. Der doppelte Signaldrahtzug ist auf der Seilrolle 
unter entsprechender Umschlingung befestigt und am Mastfuf$ über eine Ablenkrolle ge- 
leitet. In das Antriebgestánge des Signalarms ist mittels zweier Hebel eine elektrische 
Kupplung eingeschaltet, die nur dann eine Fahrstellung des Arms ermóglicht, wenn ihr 
Elektromagnet von Strom durchflossen wird. Bei einer Unterbrechung des Kuppel- 
stroms in der Fahrlage des Signalarms fállt dieser mit der oberen Antriebstange und 
den angeschlossenen Kupplungsteilen durch Übergewicht in die Haltstellung zurück. Das 
Wiedereinrücken der Kupplung geschieht beim Zurückdrehen der Zapfenrolle vom Stell- 
werk aus. 
Diese elektrische Armkupplung wird hauptsáchlich bei Ausfahrsignalen verwendet, 
die in die elektrische Streckenblockung einbezogen sind und durch ausfahrende Züge unter 
Vermittlung von Gleiskontakten selbsttátig in die Haltlage gebracht werden sollen. Die 
betreffenden Signalhebel der Stellwerke oder deren Fahrstrafenhebel werden mit Kon- 
taktvorrichtungen versehen, die erst kurz vor dem Ziehen der Signale deren Kuppel- 
strom einschalten. 
Das einarmige Signal nach Taf. 95 unterscheidet sich von dem Signal nach Taf. 86 
dadurch, dafi der zweite Arm mit Zubehór fortgelassen und die Kurvenantriebrolle weiter 
unten am Mast angeordnet ist, so daß die elektrische Armkupplung in das Antriebgestänge 
17% 
( 
Taf. 92 
(Zchg. 91751) 
Taf. 93 
(Zchg. 8975 q) 
Taf. 94 
(Zchg. 9577 e) 
Taf. 95 
(Zchg. 9755 i) 
 
	        
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