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wasserlósliche Retouchirfarbe nicht angreifen, die ganze
Retouche vor dem Lackiren gemacht werden kann.
Immer muss dieselbe in solcher Weise erfolgen, dass
der Farbton und die Stärke desselben mit der DIESE
Angrenzung im Bilde vollkommen übereinstimmt, oder mit
anderen Worten, die Retouche darf nicht bemerkbar sein.
b) Das Lackiren oder Glänzen der Lichtdrucke.
l. Das Abreiben oder Glänzen.
Wird über einen auf Kreidepapier hergestellten und
bereits ziemlich trocken gewordenen Abdruck, welcher
mit Talcum (Federweiss) eingestaubt wurde, mit einem
Ballen reiner Baumwolle, einem feinen Tuche oder einer
dichten, nicht‘ zu steifen Bürste gerieben, so erhält die
ganze Kreideschichte einen Glanz, welcher durch längeres
und zum Schlusse stürkeres Reiben erhóht werden kann.
Bei frischen, noch nicht ganz getrockneten Drucken
ist der Glanz des Bildes sehr rasch, bei ülteren Drucken
nur durch längeres und kräftigeres Bethan zu erzielen;
bei manchen minderwerthigen Kr eidepapieren ist durch a.
reiben kein Glanz zu bekommen, solche Abdrücke müssen
daher lackirt werden. Das Abreiben geschieht, indem
man die Abdrücke einzeln auf eine glatte Unterlage:
z. B. eine starke Spiegelplatte legt, oder sich eines dazu
bestimmten Rahmens (Fig. 50) bedient; bei demselben ist
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