Zeichnung, Schablonen und Zubehörstücke.
seitens der Betreffenden als erforderlich herausstellen sollten,
werden auf Kosten des Unternehmers ausgeführt. Falls Unter-
nehmer wünscht, daß ihm Arbeiter seitens der Verwaltung zur
Verfügung gestellt werden, so kann dies auf seinen besonderen
Antrag hin geschehen, sofern Arbeiter hierfür verfügbar sind.
Diese werden in diesem Falle von der Eisenbahnverwaltung
gelöhnt und nach Maßgabe der betreffenden Bestimmungen dem
Unternehmer in Rechnung gestellt.
Alle Gerüste, Werkzeuge und sonstigen Geräte für die
Aufstellung hat der Unternehmer gleichfalls selbst zu stellen.
Etwa vorhandene, der Bahn gehörige oder augenblicklich bahn-
seitig nicht gebrauchte Hölzer, Gerüste usw. sollen dagegen
dem Unternehmer kostenfrei zur Verfügung gestellt werden,
wenn er sich für Herstellung in den früheren Zustand nach
Beendigung der Aufstellungsarbeiten haftbar erklärt.
Reisekosten oder freie Fahrt werden weder für den Unter-
nehmer noch für irgendeinen seiner Beamten oder Arbeiter
gewährt. Für Sicherung seiner Leute sowohl als auch aller
anderen bei der Anlage Beschäftigten hat der Unternehmer
während der Arbeiten und des Betriebes bis zur endgültigen
Abnahme allein die Verantwortlichkeit (Haftpflicht).
$3. Zeichnungen, Schablonen und Zubehörstücke.
Mit dem Angebot sind genaue Beschreibungen, Ausführungs-
und Übersichtszeichnungen — nicht unter !/,g natürlicher Größe
— der Maschinen einzusenden, aus welchen die Bauart der
letzteren in allen Einzelheiten sowie die Abmessungen aller
Teile, deren Querschnitte und Längsschnitte, ferner die Anord-
nung der gesamteu Maschine mit sämtlichen Schutzvorrich-
tungen zu ersehen sind. Nach erfolgter Zuschlagserteilung sind
die zur Tätigung des Vertrages erforderlichen weiteren Be-
schreibungen und Zeichnungen vom Unternehmer innerhalb
I4 Tagen einzureichen.
Sämtliche Zeichnungen müssen mit eingeschriebenen Maßen
versehen sein.
Spätestens vier Wochen vor Ablieferung der Maschinen
sind Schablonen für das erforderliche Grundmauerwerk nebst
den einzumauernden Ankern, Ankerplatten und Schrauben
fracht- und kostenfrei an diejenige Dienststelle zu senden, für
‚welche die zu liefernden Maschinen bestimmt sind. Anker,
Ankerplatten nebst den erforderlichen Schrauben sind Gegen-
stand der Lieferung.
Ferner ist zu jeder Maschine das nötige Zubehör, als Vor-
gelege, Wechselräder, Schraubenschlüssel usw., mitzuliefern.