Full text: Die Preisbildung in der Maschinen-Industrie

50 
Abschnitt VII. Engere Submission. 
die Wahl unter den Bewerbern steht nicht frei, 
da nach den bestehenden Bestimmungen dem billigsten der 
Zuschlag erteilt werden muß. Die Ergebnisse gelangen selten 
zur allgemeinen Kenntnis. In Wirklichkeit wird häufig nicht 
eine einmalige bindende Offerte abgegeben, sondern es finden 
eine Reihe von Verhandlungen mit den auserwählten Firmen 
statt. In einem Falle wurde jeweilig der billigste gegen die 
anderen Bewerber solange ausgespielt, bis durch Preisverminde- 
rung ein der Veranschlagung entsprechender Preis erreicht 
war. Ein noch einfacheres engeres Ausschreibungsverfahren 
hat kürzlich ein großes städtisches Werk einer westfälischen 
Industriestadt angewendet. Der Direktor des Werkes bewilligte 
den aufgeforderten Firmen für jedes KW einer neu zu be- 
schaffenden elektrischen Anlage einen bestimmten Höchstpreis 
und ließ sich daraufhin bindende Offerte einreichen. — 
Die Ergebnisse der engeren Ausschreibungen weisen keine 
so großen Unterschiede als die der öffentlichen Submissionen auf. 
Der Verein deutscher Werkzeugmaschinenfabriken zu Düssel- 
dorf spricht sich für Nichtbeteiligung an öffentlichen Verdin- 
gungen von Staatsbetrieben aus und wünscht die beschränkte 
Vergebung von Lieferungen. Der Verein machte am 24. De- 
zember 1910 folgende bemerkenswerte Eingabe an das König- 
liche Eisenbahn-Zentralamt Berlin: 
„Dem Königlichen Eisenbahn-Zentralamt beehren wir uns unter 
ergebener Bezugnahme auf eine im Herbst 1909 den beiden Vorsitzenden 
des Vereins Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken gewährte Unter- 
redung und sich daranschließenden Empfang bei dem Herrn Präsi- 
denten zur Kenntnis zu bringen, daß die Königliche Eisenbahnwerk- 
stätte Witten soeben eine öffentliche Verdingung auf eine Lochstanze 
und Profileisenschere ausgeschrieben hat. 
Wenngleich nach der bei Gelegenheit jenes Besuches unserer Ver- 
treter im Königlichen Eisenbahnzentralamt hinsichtlich der Verdin- 
gungen gemachten Eröffnung bei grundsätzlicher Anwendung des Systems 
der beschränkten Verdingungen die Öffentliche Ausschreibung der 
Lieferung von Werkzeugmaschinen der Eisenbahnwerkstätte nicht ver- 
wehrt werden könne, so glauben wir doch, unserem Bedauern über 
diese neueste Abweichung von der Regel Ausdruck geben „zu dürfen. 
Denn es scheint uns hier ohne Not der Weg der Öffentlichkeit 
beschritten worden zu sein, der zu einer Benachteiligung der leistungs- 
fähigen deutschen Fabriken und zur Begünstigung der Händler führt, 
die ihrerseits auch dem ausländischen Mitbewerb durch ihre Tätigkeit 
Vorschub leisten und die erforderliche Gewähr für Lieferung guter 
Erzeugnisse naturgemäß nicht bieten können. Auf die Sicherheit, die 
anerkannte inländische Betriebe für die Versorgung der staatlichen 
Werkstätten mit guten, zuverlässigen Maschinen bieten, kommt es aber 
doch bei den Lieferungen an, weshalb es eben von der maßgebenden 
obersten Stelle als richtig anerkannt worden ist, daß im allgemeinen 
nur als leistungsfähig bewährte Fabriken zur Einreichung von Ange- 
boten aufgefordert werden sollen. Ob im gegenwärtigen Falle ein
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.