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Abschnitt VIII. Öffentliche Submission.
Zahnstangen sind gefräst. Die Antriebsscheiben liegen hinter den
Ständern, so daß die Maschine von beiden Seiten bedient werden
kann, einschließlich komplettem Deckenvorgelege.
Mitzuliefern ist: Ein zweiter Werkzeugsupport, unabhängig vom
ersten selbsttätig horizontal, vertikal und in allen Winkeln arbeitend,
der Quersupport lang genug gehalten, daß mit dem einen Werkzeug
die ganze Hobelbreite zwischen den Ständern bestrichen werden kann,
während der andere Support auf das Ende des Quersupportes ge-
schoben ist. Die Maschine ist für zwei Schnittgeschwindigkeiten ein-
gerechnet.
82. Material und Arbeit. Alle für die vorgeschriebene
Lieferung zu verwendenden Materialien müssen von bester Qualität
sein, und minderwertiges Material wird, auch wenn es schon verarbeitet
sein sollte, zurückgewiesen und muß durch vertragsmäßig bestes Material
ersetzt werden. Die Arbeit ist tadellos auszuführen. Alle Teile,
welche nicht tadellos gearbeitet sind, müssen unweigerlich durch ver-
tragsmäßige beste Arbeit ersetzt werden.
83. Zeichnungen. Der Übernehmer ist verpflichtet, vor
Ausführung der Lieferung die genauen Konstruktionszeichnungen zur
Genehmigung vorzulegen. Zu diesem Behufe sind zwei Exemplare
Lichtpausen einzureichen, von denen das eine dem Übernehmer zur
Ausführung zurückgegeben wird. Die etwaige in diesen Zeichnungen
seitens des Ausschreibers vermerkten Konstruktionsänderungen sind
für die Ausführung zu berücksichtigen. Der Übernehmer ist gehalten,
alien Wünschen in bezug auf die Einzelausbildung der Konstruktion
der Hobelmaschine vollständig zu entsprechen.
$4. Patentansprüche. Der Übernehmer hat dafür Gewähr
zu leisten, daß seitens dritter keinerlei Einsprüche wegen Patentver-
letzung erhoben werden können; derselbe ist zur Abfindung solcher
Ansprüche allein verpflichtet.
8 5. Anlieferung und Abnahme. Die Lieferung der Hobel-
maschine hat schnellstens, jedoch spätestens 11 Wochen nach erfolgtem
Zuschlage frei... .,...... zu erfolgen. Erlolgt die Lieferung
nicht an dem festgesetzten Tage, so verfällt der Übernehmer für jeden
Kalendertag verspäteter Lieferung in eine Vertragsstrafe von 10 Mark.
Die hieraus entstandene Summe wird bei der Abrechnung dem Über-
nehmer von der Vertragssumme gekürzt. Falls bei der Abnahme
Zweifel über die Beschaffenheit der angelieferten Hobelmaschine ent-
stehen, so ist der Ausschreiber berechtigt, dieselbe zurückzuweisen und
eventuell in vertragsmäßiger Güte auf Kosten des Übernehmers zu be-
schaffen. Im übrigen steht dem Ausschreiber das Recht zu, ohne wei-
teres von dem Vertrage zurückzutreten, falls die Hobelmaschine nicht
bedingungsgemäß geliefert wird.
86. Zahlung der Vertragssumme und Gewährleistung.
Die Zahlung der Vertragssumme geschieht nach beendeter Lieferung
durch, ..... Die Rechnung über die gelieferte Hobelmaschine
hat der Unternehmer in zweifacher Ausfertigung unterschrieben, unter
Berücksichtigung der für die Ausfertigung von Rechnungen erlassenen
besönderen Vorschriften an ; ‚4... 7, ,. einzureichen: Der
Übernehmer leistet nach Ablieferung der Hobelmaschine während eines
Jahres für dieselbe Gewähr. (Siehe 8 10 der Allgemeinen Bestimmungen.)
$ 7. Angebot. Für das Angebot ist der anliegende Angebots-
bogen zu benutzen. Die in dem Vordruck desselben geforderten An-
gaben sind gewissenhaft und ausführlich zu machen. Eine genaue
Beschreibung sowie die Zeichnung, enthaltend die genauen Maße der