Full text: Die Preisbildung in der Maschinen-Industrie

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Abschnitt VIII. Öffentliche Submission. 
dieser Zeit alle Nacharbeiten, Ersetzungen und Ergänzungen, welche 
durch Verwendung schlechten Materials oder wegen mangelhafter 
Arbeit notwendig werden, auf seine Kosten auszuführen. Im Weige- 
rungsfalle ist der Ausschreiber berechtigt, diese Arbeiten für Rechnung 
des Übernehmers und unter Mitverwendung der einbehaltenen Ge- 
währssumme herstellen zu lassen. 
Ss 11. Bürgschaft und Zahlung der Vertragssumme. 
Dem Übernehmer bleibt es überlassen, ob er durch Stellung zweier 
annehmbarer, selbst schuldiger Bürgen die erforderliche Gewähr für 
seine Leistungsfähigkeit und die ordnungsmäßige Ausführung der Arbeit 
oder Lieferung geben, oder ob er statt dessen eine entsprechende 
Sicherheit in Wertpapieren stellen will. In letzterem Falle hat er bei 
Unterzeichnung des Vertrages 10°, der Vertragssumme in von dem 
Ausschreiber genehmigten Wertpapieren zu hinterlegen. Nach erfolgter 
Abnahme der Arbeiten oder Lieferungen werden die Wertpapiere 
zurückgegeben. Der Übernehmer erhält nach der Abnahme die Ver- 
tragssumme nach Abzug von 10% ausgezahlt. Die genannten 10%, 
bleiben unverzinslich stehen und werden erst nach Ablauf der Gewähr- 
zeit ausgezahlt, nachdem der Übernehmer alle Mängel beseitigt hat, 
welche sich während dieser Zeit infolge seines Verschuldens an den 
Vertraggegenständen zeigen. 
$ 12. Inhalt der Anerbieten. Die eingereichten Anerbieten 
müssen enthalten 
1. den für die gesamte vorliegende Übernahme bzw. für jedes ein- 
zelne Los derselben geforderten festen Preis in einer Summe, 
2. die in den besonderen Bedingungen geforderten Einzelpreise für 
Mehr- und Minderleistung sowie die etwa darin verlangten 
Materialproben, Angaben über Bezugsquellen und Namen von 
Unterübernehmern, 
die eigenhändigen Namensunterschriften zweier selbstschuldiger 
Bürgen, oder den Nachweis über die Bestellung einer Sicherheit 
in Wertpapieren. 
3. 
2, Ausarbeitung der Offerten. 
Von den Bewerbern wird auf Grund der von den Be- 
hörden gegebenen Bedingungen Offerte eingereicht, deren Aus- 
arbeitung oft sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Handelt es 
sich um Lieferung oder Aufstellung großer Anlagen, so müssen 
Ingenieure zur Ortsbesichtigung entsandt werden, damit eine 
möglichst genaue Kalkulation aufgestellt werden kann. Bei 
Brückenbauten sind zuweilen kostspielige maschinelle Anlagen 
für die Untersuchungen des Bodens nötig. Nur bei besonderen 
Projektausschreibungen erhält der Anbieter eine Vergütung. 
Im allgemeinen werden die Kosten der Offertausarbeitung 
nicht bezahlt. Es sollen noch Fälle vorgekommen sein, bei 
denen von der Firma, die den Zuschlag erhalten hatte, Ände- 
rungen des Entwurfes nach dem einer anderen Firma verlangt 
wurden.
	        
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