Full text: Die Preisbildung in der Maschinen-Industrie

Der kleine Händler. 
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viele seiner kleineren Kunden den Bankier spielen können, in- 
dem er Kredit gewährt. 
Beispiel: Ein intelligenter Schlosser möchte seine Werkstatt ver- 
größern und sich einige kleinere Drehbänke und Bohrmaschinen an- 
schaffen, Er wendet sich an einen Händler für Werkzeugmaschinen 
und verspricht ihm den Auftrag gegen Vorstreckung des für die Ma- 
schinen nötigen Geldes, Der Schlosser kann nun einen Bürgen stellen 
oder sein verpfändbares Eigentum an den Händler verpfänden. Der 
Preis der Maschine wird meistens nicht erhöht, sondern es wird nur 
eine angemessene Verzinsung festgesetzt. 
Durch Vereinbarung einer festen Lieferzeit mit dem 
Fabrikanten sucht sich der Händler gegen etwaigen Zinsver- 
lust zu schützen. Die Fabrik ist gezwungen, die Maschinen 
für den Händler auf Lager zu halten oder in verhältnismäßig 
kurzer Zeit fertigzustellen, so daß bei starker Nachfrage der 
Händler der Fabrik gegenüber durch schnelle Lieferungsmög- 
lichkeit im Vorteil sein. kann (wenn diese sich das Recht des 
Selbstangebots vorbehalten hat). Wollte die Fabrik ebenfalls 
Offerte machen und zur gleichen Zeit liefern, so müßte mit 
Überstunden gearbeitet werden. Die Rohmaterialpreise können 
inzwischen gestiegen sein, die Folge wären zu hohe Selbstkosten 
und hoher Verkaufspreis. Hierin kann einmal der oft höhere 
Preis der Fabrik im Vergleich zum Händlerpreis begründet 
liegen. Andererseits bietet aber auch die Fabrik zuweilen höher 
an, dann aber um den Händler zu schützen. 
Der kleinere Händler macht nur in wenigen Fällen 
größere Abschlüsse. Er kauft von der Fabrik die Maschinen 
zu einem bestimmten Preise, mit dem sogenannten Zwischen- 
händlerrabatt. Dieser beträgt: für gewöhnliche Werkzeug- 
maschinen 10—-20 %, für amerikanische Spezialmaschinen 
15—20 %. Bei Kraftwagen und solchen Maschinen, mit deren 
Gebrauch der Käufer erst bekannt gemacht werden muß, ist 
der Rabatt entsprechend höher. Ein Händler in Automobilen 
hat die Kosten von Probefahrten und oft auch noch die Aus- 
lagen zu bestreiten, die ihm durch Anlernen und Anweisung 
des Kunden bezüglich der Konstruktion und Handhabung des 
Wagens entstehen. 
Der Zwischenhändler ist nicht immer verpflichtet, den 
Namen des Fabrikanten der verkauften Maschine anzugeben. 
Man findet denn auch vielfach nur den Händlernamen ver- 
merkt. So kann von zwei Seiten genau die gleiche Maschine, 
aber unter anderen Firmennamen und zu ganz verschiedenen 
Preisen, angeboten werden, wie folgender Fall zeigt. Durch 
Nachfrage bei einigen an einer Submission beteiligten Firmen 
zeigte sich, daß ein Fabrikant sowie sein Wiederverkäufer ge- 
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