l
V
>
Anhang I.
Mittellinien in einer Ebene liegen und bei Stirnrädern genau
gleichgerichtet sind. Die Verzahnungen müssen auf Maschinen
bearbeitet und so vollkommen ausgeführt sein, daß sich bei
der Bewegung die Zähne glatt und sanft, ohne bedeutende
Reibung, aufeinander abwälzen. Schnecken und Schnecken-
räder müssen gefräst sein.
Die Lager und Schlitten müssen in den Berührungsflächen
vollständig zur Anlage gelangen und mit dem nötigen, leicht
zugänglichen, bei leerlaufenden Riemenscheiben mit selbsttätigen
Schmiervorrichtungen versehen sein, die gegen Eindringen von
Staub gesichert sind.
| Die Maschinen sollen derartig widerstandsfähig hergestellt
sein, daß sie sowohl bei der größten Beanspruchung als auch
beim schnellsten Gange stets gleichmäßig sanft und ruhig
laufen. Auch bei der Ausführung schwerer Arbeiten dürfen
keine Schwingungen und federnde oder bleibende Formver-
änderungen einzelner Teile eintreten, welche auf den guten
Gang der Maschinen und die gute Ausführung der betreffenden
Arbeiten nachteilig wirken. Der Lieferer ist unter allen Um-
ständen verantwortlich dafür, daß alle Teile der Maschine
stark genug sind und die Maschine in jeder Beziehung ihrem
Zweck und den gestellten Anforderungen an ihre Leistung voll-
ständig entspricht.
An sämtlichen Maschinen sind .die beweglichen Teile, mit
denen die Arbeiter in Berührung kommen, und von denen sie
beschädigt werden können, mit zweckmäßigen Schutzvorrich-
tungen zu versehen, }
Sämtliche Teile der Maschinen und Vorgelege, deren Ober-
flächen nicht metallisch rein hergestellt sind bzw. nicht auf-
einander gleiten, sind nach dem Grundieren mit Bleimennige
mit einem zweimaligen, gut deckenden, dunkelgrauen Ölfarben-
anstrich zu versehen.
Im Angebot ist der Preis mit und ohne Aufstellung ein-
zusetzen. Erfolgt die Aufstellung und Inbetriebsetzung durch
den‘ Unternehmer, so hat dieser sämtliche hierzu erforderlichen
Hilfskräfte selbst zu stellen und alle sonstigen Leistungen zu
tragen. Ausgenommen sind hiervon die Schacht- und Maurer-
arbeiten zur Herstellung der Fundamente für die Maschinen.
Diese werden bahnseitig auf Kosten der Verwaltung ausgeführt,
jedoch ist der Unternehmer insoweit für die richtige und sach-
gemäße Ausführung dieser Arbeiten verantwortlich, als diese
nach seinen bzw. nach den Angaben seiner Beauftragten her-
zustellen sind. Abänderungen des Mauerwerks, deren. Not-
wendigkeit sich infolge mangelhafter oder unrichtiger Angaben