Schleierbildung.
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7. Verdorbene oder schlechte Platten kennzeichnen
sich im Negativ durch Auftreten von Randschleier (vergl.
Punkt ı3), durch ungleichmäßige Schicht, durch nadel-
stichartige Punkte, durch unregelmäßige Schlieren (das
sind marmorierte oder bienenzellenartige Flecke), durch
dünne Schicht und Kraftlosigkeit, durch Loslösen der
Schicht oder auch durch allgemeinen Grauschleier. Bei
Platten, die sich eines guten Rufes erfreuen, kommen
solche Fehler nur dann vor, wenn sie lange in feuchter
Luft aufbewahrt wurden. Flecke am Rande rühren meist
von unsauberen Fingern her.
8. Das Loslösen, Blasenwerfen oder Kräuseln der
Schicht kommt bei schlechten Platten vor oder entsteht:
durch zu warme Entwickler- und Fixierlösungen (im Hoch-
sommer), durch starke Temperaturunterschiede
von Lösungen und Bädern, durch ein zu stark kon-
zentriertes Fixierbad oder durch zu starken Alkaligehalt
im Entwickler. Wenn durch das Vermeiden dieser Ur-
sachen nicht schon Abhilfe geschaffen wird, dann empfiehlt
es sich, die Gelatineschicht zu härten (gerben). Dies ge-
schieht gleich nach dem Entwickeln, oder wenn das Los-
lösen nur unbedeutend ist, erst nach dem Fixieren, indem
man die Platte durch mehrere Minuten in eine wässerige
Lösung von .Alaun oder Chromalaun (1:10) oder in ver-
dünnte Formalinlösung (1:20) legt und dann auswässert.
9. Ein häufiger Fehler, der sich schon beim Ent-
wickeln bemerkbar macht, ist das Auftreten von Schleier,
daran erkenntlich, daß sich die ganze Platte über und
über grau färbt und das Bild verhüllt “oder es gar nicht
zum Vorschein kommen läßt.
Ursachen des Schleiers (Grauschleiers):
a) Das Dunkelkammerlicht ist zu hell oder die Platte
wurde zu lange dem roten Lichte ausgesetzt oder irgend-
wie vorbelichtet, z. B. durch Öffnen der Dunkelkammer,
durch Anzünden eines Streichholzes, durch das Feuer
einer Zigarre etc. (Lichtschleier).
b) Schlechte Entwicklung. Zu lang entwickelte Platte,
zu warmer Entwickler oder zu starker Alkaligehalt (Ent-
wicklungsschleier).
c) Starke Überexposition.
d) Die gefüllte Kassette ist bei gelbem oder weißem
Licht unvorsichtigerweise ganz oder teilweise geöffnet
worden (begrenzter Schleier).