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27. Landschaften.
Inhalt verleihen und seinen Charakter harmonisch vervollständigen. Sie ist
aber auch ein gefährliches Hilfsmittel, weil eine unpassende oder aufdringliche
Staffage sehr viel verderben kann. Eine willkürlich in die Landschaft gestellte
Person, die sich vielleicht noch besonders auffällig bemerkbar macht, zerstört
unfehlbar die Bildwirkung. Es ist sonach darauf zu achten, daß nur Leute,
die dem Charakter des Bildes entsprechen oder in die Gegend gehören, als
Staffage verwendet werden, z. B. Jäger mit Hunden, Hirten mit ihren Herden,
Fischer am Strande, Bauern und Landarbeiter auf Feldern und Äckern usw.
Dient die Staffage nur als Ergänzung des Bildes, soll sie also nicht etwa der
Hauptgegenstand sein, so ist sie möglichst aus der Bildmitte und aus dem
hellsten Lichte zu bringen; auch soll sie nicht in aufdringlicher Größe er-
scheinen. Jedenfalls hüte man sich, das Bild mit Staffage zu überladen, weil
es sonst zu unruhig wirkt.
Einige allgemeine Kunstregeln. Der Lichtbildner hat
wohl zu überlegen, ob ein Motiv schön und malerisch ist, um eine gute Bild-
wirkung zu versprechen und er muß sich Rechenschaft darüber geben können,
warum es ihm gefällt, ob der Reiz in den Formen, in der Farbe oder in der
Stimmung liegt, um danach zu beurteilen, ob diese auch in der photo-
graphischen Darstellung zum Ausdruck gebracht werden kann. Er soll, ohne
die Naturwahrheit zu opfern, die künstlerische Harmonie und Einheit an-
streben. Die Hauptobjekte müssen durch ihre Lage und Beleuchtung hervor-
gehoben, die nebensächlichen und minder wichtigen Dinge mit allen Mitteln
der photographischen Technik zurückgedrängt werden. Alle in der Malerei
geltenden Bedingungen: Einheit, Gleichgewicht, Ruhe, Unterordnung, Wieder-
holung, Abwechslung, Kontraste usw. dürfen auch im photographischen
Bilde nicht außer acht gelassen werden.
Das Gleichgewicht braucht nicht immer durch Linienführung herge-
stellt zu werden, auch die zweckmäßige Verteilung von Licht und
Schatten (Fleckwirkung) kann zu diesem Ziele führen. Um eine bildmäßige
Wirkung zu erzielen, soll in jedem Bild ein höchstes Licht vorhanden sein,
dem sich alle anderen Lichter unterordnen. Diese Lichtkonzen-
trierung ist von malerischem Reiz. Liegt der Schwerpunkt des Bildes allzu
bestimmt an einer Stelle, entweder, weil viele Linien dahin streben oder weil
schwere tiefe Schatten oder helle Lichtflächen sich dort befinden, so trachte
man etwas ins Bild zu bringen, was als Gleichgewicht wirkt, z. B. irgend-
einen dunklen Gegenstand zum Ausgleich zu vielen Lichtes oder einen helleren
als Gegenwert zu vieler Schatten. Durch solche Kontrastwirkungen wird
die Einseitigkeit vermieden und das Ganze bekommt Halt. Selbstverständlich
darf auch hier nichts übertrieben werden. Zu viele auseinanderstrebende
Linien, zu viele verstreute Lichter, mögen sie sich noch so sehr ergänzen und
im Gleichgewicht halten, wirken stets unruhig und verwirrend; sie lassen die
Einheit des Bildes, ein wichtiges Grundgesetz, vermissen. Es muß
sich in jedem Bilde eine gewisse Zusammengehörigkeit aller Einzelheiten
erkennen lassen, ein Leitmotiv, um das sich alles andere gruppiert. Diese
Einheit wird nicht allein durch die zweckmäßige Anordnung der Linien, Lichter
und Schatten bewirkt, sondern auch dadurch, daß man alle Widersprüche
und Störungen vermeidet.
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