Da ein Röntgenbild normalerweise mit bewegtem Auge betrachtet wird und helle
und dunkle Bildstellen wechseln und sich vielfach umschließen, wirken immer
beide Ursachen zusammen.
Man bezeichnet diese Erscheinung als Grenzkontrast. Je größer
der Schwärzungsfall in einem Übergangsgebiet und je schärfer
die Konturen sind — je geringer also der Halbschatten ist — desto
größer ist der Grenzkontrast. Abb. 46a zeigt die Wirkung des
Grenzkontrasts bei gleicher Halbschattenbreite für verschiedene
Schwärzungsunterschiede bei scharfem Übergang; Abb. 46b
bei unscharfem Übergang.
Der Grenzkontrast ist ein maßgebender Faktor für die Schärfe *
bzw. Unschärfe, mit der Bildkonturen gesehen werden. Bei gleicher
Halbschattenbreite bedeutet größerer Kontrast größere
subjektive Schärfe.
Schrifttum: A. v. Graefe, Th. Saemisch, Handbuch der Augenheilkunde ILL,
Kap..12. J. Springer, Berlin.
W. Bronkhorst, Kontrast und Schärfe im Röntgenbilde. Georg Thieme,
Leipzig 1927.
Grenzstrahlen heißen die sehr weichen (sehr langwelligen)
Röntgenstrahlen, die das Wellenlängengebiet zwischen der
diagnostisch verwertbaren Strahlung und dem ultravioletten
Licht erfüllen. Ihre Lage im Spektrum der elektromagnetischen
Wellen zeigt das Schema beim Spektrum * der Röntgenstrahlen.
In der medizinischen Therapie werden Grenzstrahlen von etwa
3,0—1,0 ÄE äquivalent einer Röhrenspannung von 4—12 kV
angewendet.
Zur Erzeugung der Grenzstrahlen gehören besondere Röhren
(mit Chromeisen- oder Kupferantikathode) mit großem Brenn-
fleck* und eingeschmolzenem Fenster aus Lindemannglas *.
Gewöhnliches Glas würde die Grenzstrahlen bereits völlig ab-
sorbieren.
Die Antikathode der Grenzstrahlröhren ist geerdet, um die Röhre der Haut
sehr nahebringen zu können (Spannungsschutz des Patienten, starke Absorption
der Strahlen in Luft).
Die Dosierung der Grenzstrahlen erfolgt mit besonderen Meß-
kammern mit Zelloneintrittsfenstern; desgleichen bestimmt man
die Halbwertschicht * mit Zellonkeilen. Eine Umrechnung der ge-
messenen Dosiswerte auf andere Abstände und Feldgrößen ist —
im Gegensatz zu den harten * Röntgenstrahlen — unzulässig, weil
die Brennfleckverhältnisse, die ungleiche Dicke der Lindemann-
fenster und die starke Luftabsorption der Grenzstrahlen eine ein-
fache Umrechnung nicht erlauben. Aus dem gleichen Grund
können Dosiswerte von Röhren des gleichen Typs erheblich von-
einander abweichen.
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