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Belichtung von Röntgenaufnahmen. Ein strahlenempfindliches
Material belichten heißt, es während einer definierten Zeit einer be-
stimmten Strahlung auszusetzen. Die Schicht absorbiert
dabei einen Teil der auftreffenden Strahlung, eine
Strahlenmenge.
Bei Belichtung mit sichtbarem Licht empfängt die Emulsion eine
Lichtmenge. Die photochemische Wirkung ist der eingestrahlten
Lichtmenge nicht proportional, sondern unterliegt dem
Schwarzschildschen Gesetz* (vgl. dazu Latentes Bild *).
Für reine Röntgenstrahlung ist die photochemische Wirkung direkt
proportional dem Produkt Intensität - Zeit (Maßeinheit r - sec).
Eine mit Hilfe von Verstärkerfolien* hergestellte Röntgen-
aufnahme vermittelt der Schicht eine kombinierte Belichtung aus
reinen Röntgenstrahlen und dem Fluoreszenzlicht * der Folien. Die
Bildschwärzung beruht zu etwa 5% auf Röntgenstrahlung und zu
etwa 95% auf Folienlicht. Im wesentlichen liegt also eine Belich-
tung mit sichtbarem Licht vor. Für alle praktischen Untersuchungen
darf man deshalb — ohne erhebliche Fehler zu begehen — den von
den Röntgenstrahlen hervorgerufenen Schwärzungsanteil ver-
nachlässigen.
Richtig belichtet ist die Röntgenaufnahme, die von einem ge-
gebenen Objekt das bestmögliche Bild gibt. Diese Forderung ist im
Prinzip dann erfüllt, wenn die bildgebenden Schwärzungen inner-
halb des nutzbaren Bildumfangs liegen (vgl. hierzu: Bildumfang *
Durchhang*, Gradationskurve *).
Die richtige Belichtung ist abhängig von:
1. Der Helligkeit des Schaukastens*,
an dem das Negativ betrachtet wird.
2. Der Entwicklung.
3. Den Aufnahmedaten.
14. Den Eigenschaften des Films.
1. Der nutzbare Bildumfang ist am dunklen Schaukasten geringer
als am hellen. Schwärzungsstufen, die ein lichtstarker Schaukasten
ohne weiteres unterscheiden läßt, gehen am lichtschwachen Kasten
verloren. Man muß also bei dunklem Schaukasten entweder das
ganze Objekt mit geringeren Kontrasten * wiedergeben oder auf die
Bilddetails* im Bereich höherer Schwärzung verzichten.
Richtig belichtet — mit Rücksicht auf den Schaukasten — ist das
Negativ, das unter den gegebenen Betrachtungsverhältnissen einen
größtmöglichen nutzbaren und einen möglichst kleinen verlorenen
Bildumfang * ergibt.
2. Ein Bild ist dann richtig belichtet, wenn es nach 6—7 Minuten
Entwicklungszeit in einem frischen Röntgenentwickler von 18° C
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