Strahlenanalysator von Glocker s. unter Härtemessung *.
Strahlengefährdung durch Röntgenstrahlen s. unter Schädi-
gungsmöglichkeiten* durch Röntgenstrahlen.
Strahlenschutz. Die Röntgenstrahlen lösen biologische, chemische
und physikalische Wirkungen aus. Alle Arbeitsgebiete der Röntgen-
technik stehen deshalb immer wieder vor der Aufgabe, eine er-
wünschte Strahlenwirkung zu benutzen und unerwünschte Wir-
kungen auszuschalten. Sämtliche Maßnahmen, die das Ziel ver-
folgen, unerwünschte und schädliche Wirkungen zu verhüten,
fallen unter den Begriff Strahlenschutz. Er ist eines der umfang-
reichsten Kapitel der Röntgentechnik und beschränkt sich nicht
nur auf die biologischen Probleme, obwohl diese natürlich wegen
ihrer Bedeutung im Vordergrund stehen.
Da es unmöglich erscheint, sämtliche Strahlenschutzprobleme im
Zusammenhang zu behandeln, sind sie jeweils unter den einzelnen
Stichworten besprochen.
Als wichtigste Stichworte seien hervorgehoben:
Biologische * Toleranzdosis.
Bleiäquivalente *,
Dosis* der Röntgenstrahlen.
Dunkelkammer *,
Filter *,
Röntgenröhren *,
Schädigungsmöglichkeiten* durch Röntgenstrahlen.
Schutzstoffe *,
Streustrahlen *,
Vorschriften für den Strahlenschutz sind niedergelegt in:
DIN Rönt 2/1933 Vorschriften für den Strahlenschutz in medi-
zinischen Röntgenanlagen.
DIN Rönt 4/1933 Vorschriften für den Strahlenschutz in medi-
zinischen Radiumbetrieben.
DIN Rönt 6/1934 Vorschriften für den Strahlenschutz in nicht-
medizinischen Röntgenanlagen.
DIN Rönt 20U/1936 Ortsfeste Strahlenschutzwände.
Betriebsvorschriften für den Strahlenschutz (aus DIN Rönt 2/1 933).
Erläuterungen zu den Vorschriften für den Strahlenschutz in
medizinischen Röntgenanlagen DIN Rönt 2/1933.
Besondere Vorschriften seitens der Berufsgenossenschaften sind
in Vorbereitung.
Strahlungsdetail (A lg I), Das, wird durch zwei benachbarte
Strahlungselemente* gebildet und entspricht, sofern die Streu-
strahlung* vernachlässigbar ist, dem Objektdetail*.
Ist
Baı
sch
reli
Au:
rüh
spr
Stra
häl
deı
Eir
ES
A
tet
Im
Ma
ka
Or
we
lin
luı
er]
Str:
ge
au
7
B
D
St
ar
R
v
zZ)
C
344