Full text: ABC der Röntgentechnik

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Übergang von einem Schwärzungsfeld zum anderen Mindest- 
kontraste von etwa 0,1 erforderlich. 
Schließlich sei auf den die Bildbetrachtung störenden Einfluß des 
Simultankontrastes* hingewiesen. 
Aus dem Vorstehenden ergeben sich für die Betrachtung von 
Röntgenaufnahmen und für die Beschaffenheit der Leuchtflächen 
(Schaukästen) bzw. Lichtquellen eine Reihe von Vorschriften, die 
eingehalten werden müssen, um bestmögliche Auswertung der 
Bilder zu gewährleisten. 
1. Die Bildbeurteilung in Durchsicht soll grundsätzlich nur vor 
gleichmäßig leuchtenden Flächen, nicht aber vor einer 
freien Lampe vorgenommen werden. Auch die Betrachtung von 
Röntgenfilmen gegen das Fenster ist meist zu verwerfen und nur 
als Notbehelf zulässig. Blendung des Auges durch den Glüh- 
faden der freien Lampe bzw. durch das neben der Aufnahme 
vorbeigehende Licht (besonders bei sonnenhellen Fenstern) ist 
unvermeidlich und setzt die Detailerkennbarkeit herab. 
Die Bildbeurteilung in Aufsicht soll nur an blendungsfrei an- 
gebrachten Lichtquellen erfolgen. 
Reflexion von Fremdlicht an der dem Beschauer zugekehrten 
Seite der Aufnahme muß vermieden werden. Die Raumbeleuch- 
tung ist zu dämpfen. 
Der Schaukasten soll eine leicht bedienbare Blendenvorrichtung 
haben, um das Leuchtfeld beliebig beschränken zu können. 
Um die Aufhellung von stark geschwärzten Bildstellen zu er- 
möglichen und zugleich das jeweilige Optimum des subjektiven 
Kontrasts zu erreichen, soll die Helligkeit des Schaukastens 
in großem Umfang variiert werden können. Bildstellen mit 
großer Transparenz* müssen verdunkelt, solche mit großer 
Opazität * aufgehellt werden können. Wünschenswert ist ferner 
eine Vorrichtung (z. B. ein kleiner, verschiebbarer Scheinwerfer) 
der spezielle Gebiete besonders zu erhellen gestattet, ohne die 
transparenten Bildteile zu überstrahlen. 
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Beugung der Röntgenstrahlen. Beweise für eine Beugung der 
Röntgenstrahlen wurden bereits von Röntgen u. a. vergeblich 
gesucht. Spaltbilder von Spalten bis herunter zu 2 u Spaltbreite 
gaben keine Bildverbreiterung. 
Die Beugung der Röntgenstrahlen wurde erstmalig nachgewiesen 
durch die klassischen Interferenzversuche von Laue, Friedrich 
und Knipping. Dabei ging Laue von der Überlegung aus, 
daß, wenn die Berechnungen von Sommerfeld u. a. über die 
Größenordnung der Wellenlänge von etwa 10-8 cm richtig sein 
sollten, eine Beugung der Strahlen nur an Gittern von der 
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