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kontraste von etwa 0,1 erforderlich.
Schließlich sei auf den die Bildbetrachtung störenden Einfluß des
Simultankontrastes* hingewiesen.
Aus dem Vorstehenden ergeben sich für die Betrachtung von
Röntgenaufnahmen und für die Beschaffenheit der Leuchtflächen
(Schaukästen) bzw. Lichtquellen eine Reihe von Vorschriften, die
eingehalten werden müssen, um bestmögliche Auswertung der
Bilder zu gewährleisten.
1. Die Bildbeurteilung in Durchsicht soll grundsätzlich nur vor
gleichmäßig leuchtenden Flächen, nicht aber vor einer
freien Lampe vorgenommen werden. Auch die Betrachtung von
Röntgenfilmen gegen das Fenster ist meist zu verwerfen und nur
als Notbehelf zulässig. Blendung des Auges durch den Glüh-
faden der freien Lampe bzw. durch das neben der Aufnahme
vorbeigehende Licht (besonders bei sonnenhellen Fenstern) ist
unvermeidlich und setzt die Detailerkennbarkeit herab.
Die Bildbeurteilung in Aufsicht soll nur an blendungsfrei an-
gebrachten Lichtquellen erfolgen.
Reflexion von Fremdlicht an der dem Beschauer zugekehrten
Seite der Aufnahme muß vermieden werden. Die Raumbeleuch-
tung ist zu dämpfen.
Der Schaukasten soll eine leicht bedienbare Blendenvorrichtung
haben, um das Leuchtfeld beliebig beschränken zu können.
Um die Aufhellung von stark geschwärzten Bildstellen zu er-
möglichen und zugleich das jeweilige Optimum des subjektiven
Kontrasts zu erreichen, soll die Helligkeit des Schaukastens
in großem Umfang variiert werden können. Bildstellen mit
großer Transparenz* müssen verdunkelt, solche mit großer
Opazität * aufgehellt werden können. Wünschenswert ist ferner
eine Vorrichtung (z. B. ein kleiner, verschiebbarer Scheinwerfer)
der spezielle Gebiete besonders zu erhellen gestattet, ohne die
transparenten Bildteile zu überstrahlen.
)
Beugung der Röntgenstrahlen. Beweise für eine Beugung der
Röntgenstrahlen wurden bereits von Röntgen u. a. vergeblich
gesucht. Spaltbilder von Spalten bis herunter zu 2 u Spaltbreite
gaben keine Bildverbreiterung.
Die Beugung der Röntgenstrahlen wurde erstmalig nachgewiesen
durch die klassischen Interferenzversuche von Laue, Friedrich
und Knipping. Dabei ging Laue von der Überlegung aus,
daß, wenn die Berechnungen von Sommerfeld u. a. über die
Größenordnung der Wellenlänge von etwa 10-8 cm richtig sein
sollten, eine Beugung der Strahlen nur an Gittern von der
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