Full text: ABC der Röntgentechnik

deshalb noch die Einführung des Begriffs: Subjektiver Bild- 
umfang. 
Er entspricht dem nutzbaren Bildumfang, berichtigt durch eine 
Korrekturgröße, die die physiologischen und psychischen Faktoren 
berücksichtigt. 
Biologische Toleranzdosis der Röntgenstrahlen. Sie wurde 
zuerst von Mutscheller 1925—1926, also in einer Zeit, in der die 
genetische Strahlenschädigung noch unbekannt war, empirisch 
ermittelt. 
Er untersuchte zu diesem Zweck in zahlreichen Röntgeninstituten, 
die etwa unter den gleichen — ordnungsgemäßen — Bedingungen 
arbeiteten, einerseits die am üblichen Aufenthaltsort des Be- 
dienungspersonals auftretenden Strahlenmengen, andererseits 
die Schädigungserscheinungen an den beobachteten Personen 
(Blutbild usw.). Nach der statistischen Auswertung seines Materials 
bestimmte er als Toleranzdosis diejenige Strahlenmenge, unter 
deren Einwirkung mit keiner klinischen Untersuchungsmethode 
irgendeine Schädigung der untersuchten Personen oder auch nur 
eine Minderung ihres Wohlbefindens gefunden werden konnte. Die 
Mutschellersche Toleranzdosis war also nicht als Strahlenmenge 
gedacht, die eine Schädigungsgrenze darstellt, sondern als eine 
solche, die eingestrahlt werden kann, ohne daß überhaupt eine 
Einwirkung nachweisbar ist. 
Mutscheller definierte seine Toleranzdosis als diejenige Strahlen- 
menge, die in 20000 Stunden den Betrag einer „„Hauterythemdosis‘‘ 
(HED) = 600 r ergibt. 
Das bedeutet etwa 
1 
100 HED im Monat oder 
0,25 r je Arbeitstag (7 Std.) oder 
1-10 r/sec. 
Die zur Zeit gültigen Normen für den Strahlenschutz in medi- 
zinischen und technischen Röntgenbetrieben beruhen auf diesen 
Mutschellerschen Untersuchungen. 
Als zulässige Dosis bezeichnet man aber generell die Tagesdosis von 
0,25 r pro 7stündigem Arbeitstag. 
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Die Einführung der Tagesdosis bedeutet gegenüber der Mut- 
schellerschen Forderung insofern eine Milderung der Schutzvor- 
schriften, als bei weniger als 7stündigem Arbeitstag entsprechend 
höhere Dosisleistungen zulässig sind. Die Abb. 11 gibt den Zusam- 
menhang der höchstzulässigen Dosis in r/sec mit der Arbeitszeit. 
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