Full text: ABC der Röntgentechnik

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Auf Grund der Ergebnisse der Mutationsforschung wird neuerdings 
die Forderung nach Herabsetzung der zulässigen Dosis von 
0,25 r/7stündigem Arbeitstag zumindest für die Generationsorgane 
erhoben. 
Dies läßt sich auch ohne Änderung der derzeitigen Schutzvor- 
schriften allein durch ihre strengste Einhaltung und einen zusätz- 
lichen Schutz der Generationsorgane erreichen. 
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Abb. 11. 
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Durch experimentelle Untersuchungen in. Fabriken und Instituten ist der Nach- 
weis erbracht worden, daß es möglich ist, bei Einhaltung der Schutzvorschriften 
die Tagesdosis auf etwa . 
0,03 r je Arbeitstag 
herabzusetzen. 
(Vgl. auch DIN Rönt 2/1933.) 
Weitere Angaben s. u. Schädigungsmöglichkeit* durch Röntgen- 
strahlen. 
Blasen auf Röntgenfilmen. Wenn Blasen durch Abhebung der 
ganzen Emulsion von der Unterlage entstehen, sind immer Span- 
nungszustände zwischen Schicht und Schichtträger die Ursache — 
beim Entfernen solcher Blasen tritt die blanke Unterlage hervor. 
Abgesehen von den äußerst seltenen Fällen, in denen dieser 
Fehler durch Poren im Trägerzellhorn oder in der Haftschicht 
(sog. Substratfehler) veranlaßt wird, sind die Gründe für ihre 
Entstehung immer in Behandlungsfehlern zu suchen. 
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