Bild-
;h eine
ıktoren
wurde
der die
‚pirisch
ituten,
zungen
les Be-
rerseits
rsonen
aterials
unter
‚ethode
ch nur
te. Die
ımenge
Is eine
ıt eine
rahlen-
adosis‘‘
Auf Grund der Ergebnisse der Mutationsforschung wird neuerdings
die Forderung nach Herabsetzung der zulässigen Dosis von
0,25 r/7stündigem Arbeitstag zumindest für die Generationsorgane
erhoben.
Dies läßt sich auch ohne Änderung der derzeitigen Schutzvor-
schriften allein durch ihre strengste Einhaltung und einen zusätz-
lichen Schutz der Generationsorgane erreichen.
Dosis in sec
AT
fi
ME
ME
7 |? 4EM 204080
L-. 24
2 GEM 2040" 724 7
— Zeit:
CE
SEKUNGEN
PIINUTEN
| |
HUTdEN |
|
|
Abb. 11.
medi-
diesen
sis von
r Mut-
utzvor-
echend
Zusam-
szeit.
Durch experimentelle Untersuchungen in. Fabriken und Instituten ist der Nach-
weis erbracht worden, daß es möglich ist, bei Einhaltung der Schutzvorschriften
die Tagesdosis auf etwa .
0,03 r je Arbeitstag
herabzusetzen.
(Vgl. auch DIN Rönt 2/1933.)
Weitere Angaben s. u. Schädigungsmöglichkeit* durch Röntgen-
strahlen.
Blasen auf Röntgenfilmen. Wenn Blasen durch Abhebung der
ganzen Emulsion von der Unterlage entstehen, sind immer Span-
nungszustände zwischen Schicht und Schichtträger die Ursache —
beim Entfernen solcher Blasen tritt die blanke Unterlage hervor.
Abgesehen von den äußerst seltenen Fällen, in denen dieser
Fehler durch Poren im Trägerzellhorn oder in der Haftschicht
(sog. Substratfehler) veranlaßt wird, sind die Gründe für ihre
Entstehung immer in Behandlungsfehlern zu suchen.
39