Fehlt sie, so fallen bestenfalls durchschnittliche Bilder an. Täg-
liche Röntgenleistungen — und seien es nur zwei Aufnahmen —
verlangen eine Spezialdunkelkammer. Diese Forderung wird nicht
zur Bequemlichkeit des Personals erhoben. Bei der Bedeutung, die
der Röntgenographie heute zukommt, muß auch die Dunkel-
kammerarbeit einwandfrei sein.
Vorbedingung für eine gute Dunkelkammerleistung ist die zweck-
mäßigste Einrichtung dieses Raums, in dem die Hälfte der ganzen
aufnahmetechnischen Röntgenarbeit geleistet wird.
1. Die Planung. Vor dem Entwurf ist die voraussichtliche Tages-
leistung abzuschätzen. Die Dunkelkammer soll so bemessen und
ausgestattet sein, daß auch Spitzenbelastungen reibungslos be-
wältigt werden können.
Für jede Dunkelkammer ist grundsätzlich zu fordern:
Ein Raum von genügender Größe (2 x 2 m dürfte das Minimum
für Kleinbetriebe, sonst mindestens 2,5 x 4m sein.)
Um unnötige Lauferei zu vermeiden, soll er in möglichster Nähe
des Röntgenzimmers liegen, am besten Wand an Wand mit ihm.
Er muß strahlensicher sein, um eine Verschleierung der Filme
(durch Streustrahlung) zu vermeiden.
Der Raum soll in Arbeitspausen gründlich gelüftet werden können;
deshalb muß er ein leicht bedienbares Fenster haben. Zu dem
Fenster gehört eine lichtsichere Verdunkelung. Darüber hinaus soll
in Großinstituten eine lichtsichere Entlüftungsanlage vorhanden
sein, die die Belüftung während der Arbeit gestattet. (Besonders
wichtig für nach Süden gelegene Dunkelkammern!) Die Dunkel-
kammer muß heizbar sein, Wasser- und Kanalanschluß haben.
Der Fußboden sei wasser- und säurefest; am zweckmäßigsten ist
Steinfußboden mit darüberliegenden (leicht beweglichen) Holz-
rosten auf der nassen Seite. Kann bei Neuanlagen der Fußboden mit
Neigung zu einem Abfluß angelegt werden, so sollte es geschehen.
Der Zugang zur Dunkelkammer muß jederzeit, ohne Störung der
Arbeit (Lichteinfall!), möglich sein. Es sind deshalb Tür und
lichtsicherer Vorhang — Mindestabstand 40 cm — oder Doppel-
türen — Mindestabstand 60 cm — oder, falls genügend Raum vor-
handen ist, ein Labyrintheingang vorzusehen.
Die Dunkelkammer sei eingeteilt in eine trockene und eine nasse
Seite. Für Großinstitute empfiehlt sich die Trennung der Dunkel-
kammer in die Abteilung Filmentwicklung (mit trockener und nasser
Seite) und die Abteilung Filmfertigstellung (mit Diapositivapparat,
Hochglanzpresse, Trockenschrank, Vorratsschränken usw.).
Die Einrichtung ergibt sich aus dem Arbeitsumfang.
Auf der trockenen Seite muß ein Arbeitstisch vorhanden sein.
Entwürfe solcher Tische zeigen die Abb. 16 a—e.
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