Full text: ABC der Röntgentechnik

Fehlt sie, so fallen bestenfalls durchschnittliche Bilder an. Täg- 
liche Röntgenleistungen — und seien es nur zwei Aufnahmen — 
verlangen eine Spezialdunkelkammer. Diese Forderung wird nicht 
zur Bequemlichkeit des Personals erhoben. Bei der Bedeutung, die 
der Röntgenographie heute zukommt, muß auch die Dunkel- 
kammerarbeit einwandfrei sein. 
Vorbedingung für eine gute Dunkelkammerleistung ist die zweck- 
mäßigste Einrichtung dieses Raums, in dem die Hälfte der ganzen 
aufnahmetechnischen Röntgenarbeit geleistet wird. 
1. Die Planung. Vor dem Entwurf ist die voraussichtliche Tages- 
leistung abzuschätzen. Die Dunkelkammer soll so bemessen und 
ausgestattet sein, daß auch Spitzenbelastungen reibungslos be- 
wältigt werden können. 
Für jede Dunkelkammer ist grundsätzlich zu fordern: 
Ein Raum von genügender Größe (2 x 2 m dürfte das Minimum 
für Kleinbetriebe, sonst mindestens 2,5 x 4m sein.) 
Um unnötige Lauferei zu vermeiden, soll er in möglichster Nähe 
des Röntgenzimmers liegen, am besten Wand an Wand mit ihm. 
Er muß strahlensicher sein, um eine Verschleierung der Filme 
(durch Streustrahlung) zu vermeiden. 
Der Raum soll in Arbeitspausen gründlich gelüftet werden können; 
deshalb muß er ein leicht bedienbares Fenster haben. Zu dem 
Fenster gehört eine lichtsichere Verdunkelung. Darüber hinaus soll 
in Großinstituten eine lichtsichere Entlüftungsanlage vorhanden 
sein, die die Belüftung während der Arbeit gestattet. (Besonders 
wichtig für nach Süden gelegene Dunkelkammern!) Die Dunkel- 
kammer muß heizbar sein, Wasser- und Kanalanschluß haben. 
Der Fußboden sei wasser- und säurefest; am zweckmäßigsten ist 
Steinfußboden mit darüberliegenden (leicht beweglichen) Holz- 
rosten auf der nassen Seite. Kann bei Neuanlagen der Fußboden mit 
Neigung zu einem Abfluß angelegt werden, so sollte es geschehen. 
Der Zugang zur Dunkelkammer muß jederzeit, ohne Störung der 
Arbeit (Lichteinfall!), möglich sein. Es sind deshalb Tür und 
lichtsicherer Vorhang — Mindestabstand 40 cm — oder Doppel- 
türen — Mindestabstand 60 cm — oder, falls genügend Raum vor- 
handen ist, ein Labyrintheingang vorzusehen. 
Die Dunkelkammer sei eingeteilt in eine trockene und eine nasse 
Seite. Für Großinstitute empfiehlt sich die Trennung der Dunkel- 
kammer in die Abteilung Filmentwicklung (mit trockener und nasser 
Seite) und die Abteilung Filmfertigstellung (mit Diapositivapparat, 
Hochglanzpresse, Trockenschrank, Vorratsschränken usw.). 
Die Einrichtung ergibt sich aus dem Arbeitsumfang. 
Auf der trockenen Seite muß ein Arbeitstisch vorhanden sein. 
Entwürfe solcher Tische zeigen die Abb. 16 a—e. 
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