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Munde geht“. Hierauf Zurichtung zum Einfahren und um
sechs Uhr die Einfahrt. Anweisung zum Bohrenz der
Knappe bohrt bis elf Uhr, ist er früher mit dem aufgegebe—
nen Zollmaaße fertig, so kann er auf seine „Weilarbeit“
rahren. Wenn der Untersteiger geschlossen hat, so weist er
zur ersten Nebenschicht an, d. h. er gibt beliebige Arbei—
ten auf, die bis vier Uhr vollendet sein müssen; alsdann
zommt die zweite Nebenschicht bis sieben Uhr. Hierauf wird
wiederum zu Tage gefahren nach zwölfstündiger Arbeit, oft
vohl an tausend Fuß und drüber unter der Erde. Der
Dienstag und Freitag werden ebenso verbracht. Am Sonn—
abend sind Posen (GBußen) zu machen; sie bestehen gemeinlich
'n Arbeiten am Tage und sind vielleicht schon Morgens neun
Uhr beendigt. Für sämmtliche Arbeiten empfängt der Voll⸗
häuer d. h. ein Weib und Kind ernährender Bergmann,
etwa 2 Thaler 8 Ggr.; hiervon muß er jedoch noch das
Büchsengeld für die Knappschaftskasse zahlen.
Der Sonnabend ist, wie gesagt, schon ein halber Feier⸗
tag, wenn der Knappe nicht zu viele Bußen nachzuarbeiten
hat. Die schwere Arbeitswoche liegt hinter ihm; daheim
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seine Seelenfreundin die Stummelpfeife, die der Bergmann bei
der Arbeit entbehren muß; er darf sie nun einen ganzen Tag
lang zwischen den Lippen halten, ohne Scheu vor der Geld—
trafe, die in der Grube auf solche dort gefährliche Luft ge—
etzt ist. Mit diesem freudigen Vorgefühle gehen sie ihren
hölzernen schindelgedeckten Hütten zu, wo der erworbene Lohn
hor der Frau ausgeschüttet und mit ihr überrechnet wird,
vwas die kommende Woche für Speis' und Trank, Tabak, Licht
und etwa auf Borg genommene Krämerwaare fordert. Den
Rest steckt der Mann dann zu sich um ihn nach altem Brauch
morgen in der Schenke todtzuschlagen. Manche freilich wickeln
auch wohl nach der Abrechnung des Hausbedarfes den Rest
in ein ledernes Beutelchen oder bergen ihn in das Ende eines
Strumpfes, aber ich glaube dies sind nur die Wenigeren.
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