hrung.
jexvielfältigungsar-
n der Hand zu be-,
ndigen graphischen
ältnismäßig kleiner
nur dann tun und
olich zu ihr führen,
lie Wirtschaftlich-
hgewiesen ist. Im
eitung solcher Ab-
$ unmittelbar auf
serzeugnisse einge-
schen, ihr Arbeits-
durch ihre, ihnen
1 Unternehmen zu
je Leitung sich um
meist um Arbeiten
‚chkunde fehlt und
nännische Tüchtig-
mit dem Wachsen
sm des Unüber-
en ursprünglichen
nderem Maße, und
| Entwicklung nur
virtschaftlichen Er-
it erreichbar sind.
as
öichnungen nieder-
wie bekannt, heute
t sie neuartig und
Gebrauchsmuster
chaffen, zu beob-
Dan eines
und Wirtschaft,
3 Arbeit des Patent-
ven. Julius Springer,
Die Patentabteilung.
9
a,
achten, was die Konkurrenz auf dem besonderen Fachgebiete sich
schützen läßt, ob sie nicht damit hier oder dort in die Rechte der
igenen Firma eingreift, dafür zu sorgen, daß der erteilte Schutz
uch durch rechtzeitige Zahlung der Gebühren erhalten bleibt, die
izenzverträge mit den Erfindern abzuschließen und über deren
rdnungsgemäße Abwicklung zu wachen, eingehende Erfindungs-
ngebote in Verbindung mit den Sonderfachleuten des Yo
u bearbeiten usw., dazu ist die Patentabteilung unseres Werkes
a. Daß sie vor allem mit dem Konstruktionsbureau in engster
erbindung steht, liegt in der Natur der Sache. Nur dann können
eide ihre Bestimmung erfüllen, wenn die Ergebnisse der einen!
bteilung der anderen restlos bekannt werden, nur dann ist eine
irkliche Befruchtung der einen durch die andere möglich.
Man hat viel über die Frage gestritten, ob es überhaupt richti
ei, eine besondere Patentabteilung einzurichten, ob man nicht
esser unmittelbar mit einem Patentanwalt arbeiten solle. Die
twort kann nur lauten: Man soll das eine tun, ohne das andere
u unterlassen. In der Patentabteilung des Werkes werden natur-
emäß nur wenige Fachgebiete mit Nachdruck bearbeitet, so daß
man hier ausgiebig und rasch von den Sonderkenntnissen des Fach-
annes Nutzen ziehen kann, während dies bei einem Patentan-
alt, der sich fast immer mit allen möglichen Geschäftszweigen
eschäftigt, mindestens erheblichen Zeitaufwand bedingt. Auch
ind die Kosten, die durch Inanspruchnahme eines tüchtigen Pa-
entanwaltes entstehen, meist recht erheblich. Anderseits gehört
ur Bearbeitung der fraglichen Arbeiten, eine so eindringende
enntnis des Patentrechts, „die Abfassung der Schriftstücke stellt
olche Ansprüche an begriffliche Genauigkeit des Denkens und!
er Ausdrucksweise, und verlangt derartige Erfahrung in den Ge-
ohnheiten der Rechtsprechung des Patentamts, daß man in
len Fällen von gewisser Bedeutung und bei Entschlüssen größerer
ragweite unbedingt gut tut, einen gewiegten Anwalt heranzu-
jehen‘, Diese letztere Überlegung dürfte namentlich für kleinere
nternehmungen von Bedeutung, sein, Aber auch bei größeren
erken, wo man in patentrechtlichen Fragen durchaus bewan-
derte Sonderfachleute in den Patentbureaus beschäftigt, die an
sich tüchtigen Anwälten als gleichwertig betrachtet werden müssen,
greift man doch gern dazu, in besonders wichtigen Fällen noch da-
neben den unabhängigen Patentanwalt um Rat zu fragen, Han.