Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

ragsausführung. 
mäßig es an sich ist, und so 
rden kann, muß doch mit 
Der Schluß von der Ver- 
0 Fällen richtig sein, beim 
ındschaft hat sich geändert, 
Verlassen einer bestimmten 
elleicht in vielen Hunderten 
'gendeinem Grunde aus der 
ıden- oder Vorratsaufträge 
— „Ladenhüter‘‘ ist fertig, 
bestande geräumt ist. Hier 
nlaufenden Aufträgen ein. 
der zwischen der Erteilung 
xt, auszunutzen, vor allem 
kommen kann, eine innige 
g für die Werbearbeit, die 
\bteilung für die konstruk- 
btigungsbureau oder gar der 
. wichtig, kann für das Ge- 
zender Bedeutung werden, 
Fall untergeordneten Or- 
bstverständlich die Werk- 
je zu derartigen Entschei- 
ı versenken, so wird man 
Bearbeitung von Lagerauf- 
die vermöge ihrer ganzen 
einschlägigen Verhältnisse 
st das ‚‚Fertigungsbureau“, 
im Verlauf unserer Unter- 
rden, nicht nur mit dem 
zetrieb anderseits in enger 
n Einkauf, der Stelle, die 
offe über eine Kenntnis der 
es kennt die Art und den 
tellungen, kurz es ist die 
ge auszuarbeiten imstande 
Genehmigung unterbreiten 
darf und dem Fertigungs- 
Der Auftragsbegriff. 
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bureau selbst die endgültige Entscheidung überlassen kann, wie 
es vielfach geschieht, hängt ganz davon ab, ob man zu dessen 
Geschäftsführung das dazu erforderliche Vertrauen haben darf, 
ist also letzten Endes eine Personenfrage. Man könnte daran 
denken, seine Befugnisse bis zu einer bestimmten Höchstgrenze 
auszudehnen, und erst, wenn der Geldbetrag, den ein solcher 
Lagerauftrag erfordert, eine gewisse Höhe übersteigt, die vor- 
herige Vorlage an die Werkleitung zur Pflicht zu machen. Doch 
haben alle solche mehr mechanischen Regelungen ihr Bedenk- 
liches; besser ist es dann schon, dem Leiter des Fertigungsbureaus 
allgemeine Vollmacht für die Erteilung von Lageraufträgen zu 
geben und sich durch gelegentliche Stichproben davon zu über- 
zeugen, daß diese Berechtigung in verständiger, wirtschaftlich 
richtiger Art und Weise ausgenutzt wird. 
Aufträge für eigenen Bedarf, Wenn auch die Aufträge 
für eigenen Bedarf wohl in jedem Werke in gewisser Weise störend 
empfunden werden, so lassen sie sich doch nicht aus der Welt 
schaffen. Sie gliedern sich, wie bereits angedeutet, in Aufträge: 
1. auf Neuanlagen, Hierunter sind alle diejenigen Aufträge 
zu verstehen, durch die eine Wertvermehrung der Bau- und Be- 
triebsanlagen, sowie der maschinellen Einrichtungen erfolgt: 
2. auf Erhaltung der vorgenannten Betriebseinrichtungen. 
Hierunter fallen alle diejenigen Aufträge, durch die Schäden an 
den Betriebseinrichtungen, den Bau- und Betriebsanlagen, den 
Maschinen usw., die durch den Betrieb und durch das Altern her- 
vorgerufen sind, in der Weise beseitigt werden, daß der ursprüng- 
liche Zustand wiederhergestellt wird. Hierzu gehören alle die Ar- 
beiten, die allgemein als Instandsetzungsarbeiten oder Reparaturen 
bezeichnet werden. 
3. auf Aufrechterhaltung des Betriebes. Dabei handelt es 
sich um alle diejenigen Aufträge, die eine geordnete Weiterführung 
des Betriebes mit den in gebrauchsfähigem Zustande befindlichen 
Anlagen erfordert, ohne daß dabei die eigentliche Fabrikation, 
also die Herstellung der Verkaufserzeugnisse, unmittelbar be- 
troffen wird. Beispielsweise gehören hierzu alle Aufräumungs- 
arbeiten, Reinigung der Werkzeuge und Maschinen, Reinigung 
der Werkstätten, Versorgung der Werkstätten mit Licht und 
Kraft, falls eine entsprechende eigene Zentrale vorhanden ist, 
Schmieren der Transmissionslager usw.
	        
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