’agsausführung.
nen noch Aufträge auf Er.
erweise auf Lager zu halten.
cht nur an die Sonderwerk-
igens für dessen Zwecke in
ellt werden müssen, sondern
her Form zwar von aus.
ı1s irgendwelchen Gründen
1er Natur im Werk selbst
häufig z.B. bei Fräsern,
gewissen Gewindebohrem
aber sind auch die ganz
;zeichneten Teile zu be-
„ Feilen u.dgl., die wohl
gefertigt, sondern von aus.
ugaufträge lassen sich nur
g einreihen, und doch wird
te Selbstkostenberechunng,
diesem wichtigen Gebiete,
sführung selbst ermöglicht
. Arten von Werkzeugauf-
lich einer anderen Art der
laß zwei verschiedene Auf-
Form der Behandlung ver-
ng, ein sachlicher Schaden
ch, daß von zwei verschie-
»; der eine als Neuanschaf-
delt wird, der andere, ob-
arstellt, doch dieselbe Be-
ag auf Erhaltung von Be-
fträge der beiden letzten
soviel innere Ähnlichkeit
uch in ganz gleicher Weise
h mit den Lageraufträgen
Gelegenheit bieten, auf die
ıdlung von Werkzeugauf-
m besonderen die Orgami-
: um den Überblick über
pt zu ermöglichen, die ge-
Der Auftragsbegriff.
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trennte Behandlung der einzelnen Aufträge in der Werkstatt, im
Versand, in der Abrechnung usw. durchführen zu können, muß
man für diese Unterscheidungsmerkmale einführen, die in ein-
facher Form gestatten, jeden Einzelvorgang bei Erledigung der
Arbeiten so zu kennzeichnen, daß seine Zugehörigkeit zu einem
bestimmten Auftrag völlig festliegt. Als solches Merkmal ist die
Auftragnummer durchweg als zweckmäßig anerkannt und ein-
geführt, und als feststehender Grundsatz sollte daher im Fabrik-
leben gelten: Es darf keine Arbeit irgendwelcher Art überhaupt
begonnen werden, ehe nicht die Auftragnummer bekannt ist, zu
der sie gehört und unter der sie verbucht werden muß.
Das gilt nicht nur von den Kunden-, Vorrats- und Lagerauf-
trägen, bei denen es heute wohl schon mehr und mehr eine Selbst-
verständlichkeit geworden ist; das gilt vor allem auch für die Auf-
träge für eigenen Bedarf, bei denen man auch heute noch, selbst
in sonst gut organisierten Betrieben, recht verbesserungsbedürf-
tigen Verhältnissen begegnen kann. Zugegeben soll ohne weiteres
werden, daß die Frage der Nummerngebung bei den Aufträgen
für eigenen Bedarf nicht so einfach liegt, wie bei den Kunden-,
Vorrats- und Lageraufträgen, unslösbar aber ist sie nicht, wie die
Praxis in einer ganzen Reihe von Fällen bewiesen hat, und daher
sollte man auf der strikten Durchführung der aufgestellten For-
derung unbedingt bestehen.
Trennung der verschiedenen Auftragsarten. Eine
wesentliche Erhöhung der Übersichtlichkeit erreicht man dadurch,
daß man bei der Auftragerteilung von vornherein auf den Unter-
schied in den gekennzeichneten Auftragarten hinweist. Dazu be-
dient man sich zweckmäßig mechanischer Hilfsmittel, von denen
hier zwei als die gebräuchlichsten erwähnt sein mögen: die ver-
schiedene Färbung der Auftragvordrucke, je nachdem es sich um
die eine oder die andere der verschiedenen Auftragarten handelt,
und die Kennzeichnung der Auftragart durch die Nummer selbst,
sei es, daß man gewisse Nummerreihen für jede der verschiedenen
Arten wählt, oder daß man diese durch vorgesetzte Buchstaben
unterscheidet, also innerhalb der Arten von 1 ab zählt; aber z. B.,
einen Kundenauftrag ohne Buchstabenbezeichnung läßt, den Vor-
ratsauftrag mit V, den Lagerauftrag mit L, den auf Neubeschaf-
fungen für das eigene Werk mit N, auf Instandsetzungsarbeiten
mit Lund auf Aufrechterhaltung des Betriebes mit B kennzeichnet.