vusführung.
>geln aufstellen, die in
1 der Einzelarbeit ent.
a errechnet, indem man
is mit der Zahl der be.
alsdann den so ent.
zelnen verteilt, ist eine
°kkommen und für die
n, je nach den beson.
es aber mit einem Ar-
in kommt man mif der
‘beit an allen Maschinen
chung bedarf es dann
rderlichen eigentlichen
‚enannten Nebenzeiten.
tige Arbeit an mehreren
äßt. Werden nun aber
n Werkstücken ausge-
rig als eine graphische
ten und ein Probieren,
‚en. Es verbietet sich,
rs als an besonderen
zugehen hat, das Ver-
tion ändern kann. Es
hingewiesen werden‘).
och hinweisen müssen
len hat, ist die, ob es
nzettel im Fertigungs-
triebe das Recht geben
stellen. Da mit dem
hren verbunden sind
it zu Verschleierungen
lenswert, ihm ein der-
; Umständen zu unter-
raxis tun soll, ist eine
urch Betriebschwierig-
iche Einrichtung, die
reiben, in Mißkredit
Überwachung der Fertigung.
133
bringen können, und es ist daher stets sorgsam zu prüfen, wie weit
man mit einer derartigen Regelung gehen soll. Wenn das auch
wieder von den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls abhängt,
so kann man doch allgemein etwa sagen, daß sich die folgenden
Richtlinien bewährt haben: alle Lohnzettel, die wirkliche Ferti-
gungsarbeiten betreffen, namentlich auch diejenigen, die den Er-
satz für etwa entstandenen Ausschuß anordnen, sollen Sache des
Fertigungsbureaus sein; für sie ist ein besonderer Vordruck zu
wählen, der von dem der Zettel für andere Arbeiten abweicht, und
diese Vordrucke dürfen vom Fertigungsbureau nicht aus der
Hand gegeben werden. Für die anderen Lohnzettel, die sich auf
Aufträge für eigenen Bedarf beziehen, namentlich diejenigen, die
der Aufrechterhaltung des Betriebes dienen, kann man dagegen
die Zügel etwas lockerer lassen; es wird empfehlenswert sein,
dem Betriebe das Recht zu geben, sie in bestimmten Fällen und
unter gewissen Bedingungen selbst auszuschreiben, zumal es
kaum in irgendeinem Betriebe eine so straff durchgeführte
Organisation geben wird, daß das_nicht_irgendwann einmal
nötig wäre.
c) Die Herstellung der Unterlagen für die Überwachung der
Fertigung. Es ist selbstverständlich, daß man sich nicht einfach
damit begnügen kann, den Gang der Fertigung für einen be-
stimmten Auftrag anzuordnen, und daß man dann die Dinge ein-
fach gehen lassen darf in der Hoffnung, es werde nun auch ohne
weiteres, ohne Hemmungen persönlicher oder sachlicher Art,
nach den gegebenen Weisungen verfahren werden. Ein ge-
wissenhafter Werkleiter wird sich persönlich davon überzeugen;
ob nun auch alles so ausgeführt ist, wie er es sich gedacht
hatte, oder welche Gründe Abänderungen des ursprünglichen
Planes veranlaßt haben. Wird das Werk größer, dann kann
er diese Überwachungstätigkeit nicht mehr selbst ausführen, er
überträgt sie einem Angestellten, zunächst vielleicht im Neben-
amt, später bei weiter wachsendem Umfang der Arbeit als
Hauptbeschäftigung, und schließlich entwickelt sich mit dem immer
Größerwerden des Unternehmens auch hieraus eine ganze Ab-
teilung mit einem Leiter, Hilfskräften usw. Man hat dabei nicht
zu vergessen, daß sich jene Überwachung der Fertigung vor allem
nach drei verschiedenen Richtungen zu erstrecken hat: es sind
zu beobachten: