Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

stellungen. 
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Die Einrichtung des Lagers. 
1.6 
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und nichts kommt am Ende teurer zu stehen, als fehlendes Ma- 
terial, wenn es von der Werkstatt verlangt wird. Nahezu fertige 
Maschinen oder Maschinenteile bleiben liegen oder nehmen Platz 
ein, und die Folge ist Unordnung, Unzufriedenheit des Abneh- 
mers und des Arbeiters, hastige Materialbeschaffung zu höherem 
Preise bei oft ungenügender Güte, kostspielige Überstunden und 
Nachtschichten. Lieber schon zu viel Material auf Lager halten, 
als die genannten Unzuträglichkeiten in den Kauf nehmen. Sache 
einer gut durchgebildeten und streng durchgeführten Organisation 
ist es daher, die Lagerverwaltung und Buchführung so zu gestalten, 
daß das auf Lager zu haltende_Material immer in genügender 
Menge vorhanden ist.“ 
b) Die Einrichtung des Lagers. Wenden wir uns nach dieser 
Würdigung der Bedeutung des Lagerwesens für das Fabrikunter- 
nehmen ganz im allgemeinen nunmehr dessen innerer Einrichtung 
zu, so können wir uns aus schon mehrfach betonten Gründen 
selbstverständlich nicht auf KEinzelheiten einlassen, sondern 
müssen. uns auf die allgemeingültigen Grundsätze beschränken. 
Offenes oder geschlossenes Lager. Und da ist zu- 
nächst zu betonen, daß, von Ausnahmen abgesehen, die so selten 
sind, daß sie kaum ins Gewicht fallen, eine geordnete Lagerhaltung 
nur in der sog. „geschlossenen‘“ Form möglich ist. Es dürfte 
heute wohl niemanden mehr geben, der die früher fast allgemein 
üblichen „offenen“ Lager noch verteidigt. Sie mochten unter 
den so viel einfacheren Verhältnissen der Vergangenheit eine ge- 
wisse Berechtigung haben; damals mochte es vielleicht genügen, 
in einem offenen Schuppen oder gar im Freien die eingekauften 
Waren: Walzeisen, Gußmodelle usw. zu lagern und es dem 
Arbeiter zu überlassen, sich aus dem mehr oder weniger gut ge- 
ordneten Borden, Hürden oder Schränken das Stück herauszu- 
suchen, das er für seine Arbeit gerade nötig hatte; möglicherweise 
konnte damals der Einwurf noch eine gewisse Berechtigung haben, 
daß die Verwaltung eines geschlossenen Lagers mehr Kosten 
als der durch sie geschaffene Nutzen verursache, daß es viel rich- 
tiger sei, wenn durch Fehlarbeit oder gar Diebstahl das eine 
oder andere Stück seinem eigentlichen Zwecke entzogen würde, 
als wenn für das Gehalt des Beamten, der zur Überwachung und 
Verausgabung der eingekauften Waren angestellt werden müßte, 
vielleicht das Vielfache aufgewendet würde dessen, das auf der
	        
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