Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

bestellungen. 
;elegt sind in der bereits 
ines: Nach der Reichs. 
lie mehr als 20 Arbeiter 
len sein. Was das Gesetz 
$$ 134a—134h, auf die 
eitsordnung soll danach 
r die Form des Ein- und 
it zusammenhängenden 
Jberstunden, Benutzung 
r Werkzeuge und Zeich. 
;s Lohnes, Verhalten im 
.B. in den Werken von 
nan Muster für derartige 
jertragung in die Praxis, 
st als veraltet angesehen 
sein möge. Das gleiche 
den maßgebenden Ver. 
‚usgearbeiteten Beispiel, 
a gegenüber älteren, wie 
die Anschauungen zu 
uf diesem Gebiete vor- 
r irgendwo, so sind bei 
jgesonderen. Verhältnisse 
der Arbeiterschaft, das 
cksichtigen; alle solche 
ein Leitfaden sein, der 
aber nicht ausschließen 
: Man fasse die Arbeits- 
bei jeder Bestimmung 
numgänglich notwendig 
er Fabrik, und bedenke, 
virrend. wirkt und allzu 
anze hervorruft. 
, 3. Aufl., Julius Springer, 
Fabrikbetriebe, 3. Aufl, 
Die Arbeitsordnung. 
17 
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d 
Muster für Arbeitsordnung für die Metallindustrie. 
Arbeitsordnung der Firma 
Einleitung. 
Die nachstehende für Arbeitgeber und Arbeiter (Arbeiterinnen) 
rechtsverbindliche Arbeitsordnung ist auf Grund der Bestimmungen 
der Gewerbeordnung und des Betriebsrätegesetzes vereinbart. Sie 
tritt am „nn; IM Kraft. Die bisherige Arbeitsordnung 
wird mit dem Tage des Inkrafttretens der neuen aufgehoben. 
Für alle Fragen des Lohn- und Arbeitsverhältnisses, über die 
die Arbeitsordnung nichts enthält, gelten die Bestimmungen der 
Tarifverträge. Diese gehen entgegenstehenden Bestimmungen der 
Arbeitsordnung vor. 
Für Arbeiten außerhalb des Betriebes gelten neben dieser Ar- 
beitsordnung besondere Vorschriften. 
l. Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, 
$ 1. Bei der Einstellung sind die Ausweispapiere, insbesondere 
die Quittungskarte für die Invalidenversicherung, die Steuerkarte 
und von Minderjährigen das Arbeitsbuch beizubringen. 
Der Familienstand sowie seine Veränderung, Wohnung und 
Wohnungswechsel sind stets sofort bekanntzugeben. 
$ 2. Wöchnerinnen müssen bei der Annahme eine Schonungszeit 
von 8 Wochen überstanden haben und nachweisen, daß seit ihrer 
Niederkunft wenigstens 6 Wochen verflossen sind. 
$ 3. Die Einstellung erfolgt unter Berücksichtigung der verein- 
barten Richtlinien durch die Betriebsleitung oder den damit beauf- 
tragten Beamten, wobei der Zeitpunkt für die Aufnahme der Arbeit und 
des Beginnes der Lohnzahlung verabredet wird. Jeder Arbeiter erhält 
bei seinem Eintritt in das Arbeitsverhältnis einen Abdruck der im 
Betriebe ausgehängten Arbeitsordnung, die er durch eigene Namens- 
unterschrift in einem hierfür bestimmten Buche oder einer Personal- 
karte anzuerkennen hat. Erst nach Leistung der Unterschrift gilt 
der Arbeiter als eingestellt. Bei Einstellung zu vorübergehender 
Arbeit muß dies ausdrücklich vereinbart werden. 
$ 4. Jeder Arbeiter gehört mit der Aufnahme der Arbeit der 
Krankenkasse an, zu der der Arbeitgeber den gesetzmäßigen Beitrags- 
anteil bezahlt, sofern der Arbeiter nicht nachweist, daß er Mitglied 
einer auf Grund der Reichsversicherungsordnung anerkannten Ersatz- 
kasse ist. 
Kündigung und Entlassung. 
$ 5. Das Arbeitsverhältnis kann unbeschadet der Rechte des 
Arbeiters aus den $8 84 -—90 BRG. von beiden Seiten unter Einhaltung 
einer Kündigungsfrist von 6 Tagen an jedem Arbeitstage gekündigt 
werden, wobei der Kündigungstag in die Kündigungsfrist eingeschlos- 
sen ist. Neueingestellte Arbeiter, die nach ihren Leistungen die fest- 
gesetzten Löhne nicht verdienen, können während der ersten drei 
Meyenberg‘, Organisation, 3. Aufl. 
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