Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

bestellungen. 
Die Arbeitsordnung. 
18° 
1 
seiner Abwesenheit unter 
ällen sind möglichst einen 
zten. anzubringen. 
nicht spätestens am dritten 
it der Entschuldigung vor. 
ausgeschieden. 
‚ohnzahlung. 
ihm geleistete Arbeit den 
ınter Zugrundelegung der 
1 der wirklich gearbeitet 
eit lediglich. in‘ folgenden 
nachzuweisenden. Voraus: 
Infallversicherungsgesetzes 
neinschaft lebenden Ehe- 
Jahren, sofern sie in häw- 
tsstunden. 
egelmäßigen. Lohnzahlung 
Feststellung des Betrages 
:olgt nach den tariflichen 
. den. Ausscheidenden per- 
ı Betrag. Ausnahmsweise 
erden. Erfolgt die Über- 
-beitnehmers, so geschieht 
Tage; sie beginnt mit der 
2b aM sul EEE 
kt. oder in verschlossenen 
ine Abrechnung zu über- 
ordstunden, der Stunden- 
ge ersichtlich sind. 
so erfolgt die Auszahlung 
zxtage. 
;sgleich bei der nächsten 
ıng des Lohnes müssen 
g folgenden Arbeitstage, 
ung des ausgehändigten 
;chnung sofort, jedenfalls 
werden. 
8 19. Bei der Lohnzahlung werden in Abzug gebracht: 
a) die Beiträge zu den gesetzlichen Versicherungen (Pensions- 
kasse des Betriebes); 
b) gepfändete oder behördlich beschlagnahmte Beträge; 
c) Vorschüsse gemäß der bei der Bewilligung getroffenen. Verein- 
barung; 
d) Steuerabzüge, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflich- 
tet ist: 
; e) die auf Grund des $ 31 der Arbeitsordnung zu zahlenden Geld- 
beträge;.‘. 
f) die von den Arbeitern geschuldeten Beträge für die Gewährung 
von Wohnung, Land, Feuerung, Lebensmittel usw.; 
'- g) die aus den Bestimmungen der $$ 7 und 26 der Arbeitsord- 
nung sich ergebenden Ersatzleistungen. 
$ 20. Lohnreste, die binnen 6 Monaten nach dem Ausschei- 
den des Arbeiters aus dem Betrieb nicht erhoben wurden, verfallen 
zugunsten der Arbeiterunterstützungskasse oder sonstiger sozialer 
Einrichtungen. 
4. Allgemeine Vorschriften. 
$ 21. Die Arbeitszeit dient der ordnungsgemäßen Erledigung der 
Arbeit, 
Die Beschäftigten sind verpflichtet, den zwischen Betriebsleitung 
und Betriebsrat vereinbarten Bestimmungen zur Erhaltung der Ord- 
nung und der Sicherheit von Leben und Eigentum in Betrieb und 
Verwaltung zu entsprechen. 
Sie haben den Anweisungen zu folgen, welche die mit der Leitung 
und Beaufsichtigung beauftragten Personen bei der Ausführung ihrer 
Obliegenheiten erteilen, 
Die für den: Betrieb bestehenden Unfall- und Feuerverhütungs- 
vorschriften sind streng zu beachten, insbesondere dürfen Vorrich- 
tungen. zur Unfallverhütung, Feuerlöscheinrichtungen und sonstige 
Sicherheitsvorrichtungen nicht beseitigt oder unwirksam gemacht 
werden. 
Die unbefugte Benutzung der Fahrstühle ist verboten. 
Jeder Arbeiter kann beim Betreten und Verlassen der Fabrik 
angehalten werden, um sich wegen etwa unrechtmäßig mitgeführter 
Gegenstände auszuweisen. Kontrolle mitgeführter Körbe, Pakete, 
Rucksäcke und dergleichen sind zulässig. Anderweitige Kontroll- 
maßnahmen können mit dem Arbeiterrat vereinbart werden. Wer 
sich der Kontrolle widersetzt oder entzieht, wird entlassen. 
Zum Erwärmen von Speisen in den Fabrikräumen sind nur die 
in. den Betrieben für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Einrich- 
tungen zu benutzen. 
Jeder Arbeiter hat Werkzeuge und Arbeitsplatz in Ordnung zu 
halten, Gebrauchte Putzwolle und Putzlappen sowie Holzspäne 
dürfen nicht über.Nacht am Platz des Arbeiters verbleiben; sondern 
müssen in die dazu bestimmten Behälter gebracht werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.