Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

lungen. 
tig umzugehen. Zur 
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In. Das Schadhaft- 
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1g seiner Arbeit be- 
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wortlich. Er erhält 
ingetragen werden, 
ter nicht gemacht 
Werkzeuge müssen 
näßigem Zustande 
Die Arbeitsordnung. 
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zurückgegeben. werden. Am Wochenschluß sind sämtliche derartige 
Werkzeuge in ordnungsmäßigem Zustande zurückzugeben. 
Die Ausgabe neuer und der Umtausch unbrauchbar gewordener 
Werkzeuge erfolgt nur gegen Ausweis. Unbrauchbar gewordene 
Werkzeuge werden nur dann kostenlos ersetzt, wenn die Unbrauch- 
barkeit durch Abnutzung erkennbar ist oder Bruchstücke zurück- 
gegeben werden, die die Werkzeuge kennzeichnen. 
Eigene Werkzeuge dürfen nur mit Zustimmung des Arbeitgebers 
verwendet werden. 
$ 24. Jeder Arbeiter hat die von ihm zu bedienenden Maschinen 
sorgfältig zu behandeln und während der dafür festgesetzten Zeit, 
jedoch nur, wenn sie außer Betrieb gesetzt sind, gut zu reinigen. 
Veränderungen und Ausbesserungen an den Maschinen und 
Werkzeugvorrichtungen dürfen eigenmächtig nicht vorgenommen 
werden. Das Schadhaftwerden von Maschinen ist sofort zu melden. 
$ 25. Zeichnungen und Modelle sind mit besonderer Sorgfalt zu 
behandeln und nach erfolgter Benutzung an die vorgeschriebene 
Stelle abzuliefern. Von Zeichnungen, Gebrauchsmustern, Modellen 
usw. darf niemand ohne Zustimmung der Betriebsleitung Nachbil- 
dungen machen oder sie auch nur zeitweise aus der Fabrik entfernen. 
$ 26. Jeder Nachteil oder Schaden, der nachgewiesenermaßen 
der Fabrik vorsätzlich oder infolge grober Fahrlässigkeit durch einen 
Arbeiter zugefügt wird, sei es an Werkzeugen, Maschinen, Zeich- 
nungen, Geräten, Werk- und Betriebsstoffen und Arbeitserzeugnissen. 
oder an anderen Sachen, ist zu ersetzen. Die Feststellung des Sach- 
verhaltes erfolgt unter Zuziehung der Betriebsvertretung. 
$ 27. Übriggebliebene Materialien und Abfälle von Material sind 
ordnungsgemäß zurückzugeben. 
$ 28. Die Anfertigung von Privatarbeiten ohne besondere Er- 
laubnis während der Arbeitszeit, die Mitnahme von Werkzeugen, 
Materialien, Abfällen usw. ist untersagt. 
$ 29. Das Umkleiden und Waschen darf — abgesehen von ab- 
weichenden Vereinbarungen in besonderen Fällen — nicht während 
der Arbeitszeit und nur in den dazu bestimmten Räumen geschehen. 
Die Kleider sind in dem verschließbaren Schrank oder an den dafür 
vorgesehenen Stellen aufzubewahren. Fahrräder sind nur an den 
dafür bestimmten Plätzen abzustellen und zu sichern. 
$ 30. Jeder Arbeiter, der sich durch Betriebseinrichtungen, An- 
ordnungen der Betriebsleitung, Verhalten von Aufsichtsbeamten oder 
Mitarbeitern benachteiligt oder aus irgendwelchem Grunde ungerecht 
behandelt glaubt oder in Ausübung seiner Arbeit behindert fühlt, hat 
das Recht, sich innerhalb der Geschäftsstunden an den nächstzu- 
ständigen Betriebsbeamten und gegebenenfalls an die Betriebsleitung 
spätestens am nächsten Arbeitstage mündlich oder schriftlich zu 
wenden, Findet eine befriedigende Erledigung nicht statt, so kann 
er beschwerdeführend den Arbeiterrat anrufen. Anonyme Anzeigen 
werden nicht berücksichtigt.
	        
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