Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

lungen. 
vorhanden. ist, und 
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Die Arbeitsordnung. 
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den das Einreißen derartiger schlechter Gewohnheiten auf das 
ganze Verhalten der Arbeiterschaft auszuüben pflegt. 
Verhalten bei der Arbeit. Abgesehen von den Bestim- 
mungen über Lohnberechnung und Lohnzahlung, über die weiter 
unten noch eingehend die Rede sein wird, enthält dann die Arbeits- 
ordnung zweckmäßig allgemeine Vorschriften über das Verhalten 
bei Ausführung der Arbeit, so namentlich über den unbedingten 
Gehorsam gegenüber den Anordnungen der Vorgesetzten, das 
Beschwerderecht bei angeblich ungerechter Behandlung, die Rein- 
haltung der Werkstatt im allgemeinen, des Arbeitsplatzes im 
besonderen, die Behandlung der Maschinen und Vorrichtungen 
und namentlich der Werkzeuge. 
Benutzung von Werkzeugen. Bei diesem letzten Punkte 
müssen wir etwas eingehender verweilen, wobei wir daran an- 
knüpfen, was wir früher bereits über das Werkzeuglager ausgeführt 
haben. Wir hatten dort die Werkzeuge bis zu dem Augenblicke 
verfolgt, wo sie zur Benutzung in der Werkstätte das Lager ver- 
lassen oder in gebrauchtem Zustande, reparaturbedürftig oder 
nicht, dorthin zurückkehren. Es wird aber notwendig sein, sie 
auch in den Werkstätten selbst zu verfolgen, da es sich häufig 
um ganz erhebliche Werte handelt und eine nicht sorgsame Be- 
handlung leicht zu bedeutenden Verlusten führen kann. 
Je einfacher man nun die Verfolgung der Werkzeuge in den 
Werkstätten gestaltet, um so reibungsloser wird sie sich durch- 
führen lassen, ohne bei den Arbeitern auf Widerstand zu stoßen. 
Vorräte an Werkzeugen befinden sich in den Werkstätten 1. im 
Besitz fast eines jeden Arbeiters, 2. wenigstens zeitweise im 
Besitz des Meisters, der, wie oben bereits angedeutet, beim Bezug 
der Werkzeuge aus dem Lager gegebenenfalls zwischen dieses 
und den Arbeiter geschaltet wird, und 3. in gemeinschaftlichen 
Aufbewahrungsräumen, allgemein Werkzeugausgaben genannt, 
unter der Verwaltung eines hierzu bestimmten Ausgebers. Ist eine 
solche Werkzeugausgabe vorhanden, so wird sie die unter Punkt 2 
gekennzeichnete Aufgabe des Meisters im allgemeinen übernehmen 
und diesen dadurch entsprechend entlasten. Die Werkzeugaus- 
gabe ist ein Teil des Betriebes, der Werkstätten, untersteht also 
auch Betriebsbeamten und gehört nicht zur Lagerverwaltung. 
Das ist nicht nur in organisatorischer Hinsicht wichtig, sondern
	        
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