lungen.
ı Erfahrungen durch
e für Schadenersatz-
en der an sie aus-
> daß dabei irgend-
Allerdings muß zu-
r irgend denkbaren
e aus diesem Grunde
ı sind. für die Praxis
rsucht werden, eine
e Werkstätten zu
zosten entsprechend
oa besten vermieden
; anfordert, die viel.
n zur gleichen Zeit
jen des Fertigungs-
ı wünschenswert sei,
mten Arbeitsgängen
Tchgeführt ist, wird
je der betreffenden
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e für die neu zu be-
e Karte für spätere
alt und karteimäßig
nd Massenfertigung
über zu wachen, daß
uchbares Werkzeug
‚ das aus der Werk-
prüfen, ob es noch
ige Arbeit mit ihm
‚t werden muß. Er
Werkzeuglager ein
chtere Reparaturen
weiteres vornehmen
iten allerdings muß
rweisen.
Die Entlohnung des Arbeiters.
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Sicherheit und Ordnung im Werk. Ferner enthält die
Arbeitsordnung meist Vorschriften, durch die Sicherheit und. Ord-
nung im Werk gewahrt werden sollen, so über die Behandlung von
Feuer, Licht und feuergefährlichen Gegenständen, über das Ver-
halten bei Ausbruch eines Brandes, ferner Regelung des Handels
mit Eßwaren, Getränken und Tabak in der Fabrik, Verbot des
Besuchs der Arbeiter durch Verwandte und Freunde in der Werk-
statt, des Sammelns von Geld oder Unterschriften ohne besondere
ausdrückliche vorherige Genehmigung, die Verpflichtung des
Mannes zum Lesen sämtlicher Mitteilungen, die durch Anschlag
bekanntgemacht werden usw. Den Schluß der Arbeitsordnung
bilden Bestimmungen über.die Verpflichtung der Arbeiter zum
Schadenersatz und über die Verhängung von Strafen.
Lohn. Die wichtigsten in der Arbeitsordnung enthaltenen
Vorschriften sind aber unbedingt diejenigen, die sich auf den
Lohn beziehen; sie müssen mit ganz besonderer Vorsicht ausge-
arbeitet werden. Gelingt es, die Arbeiterschaft davon zu über-
zeugen, daß sie nicht nur klar gehalten sind und streng zur Richt-
schnur genommen werden, sondern versteht man ihr auch das
Gefühl einzuflößen, was allerdings wohl mit zu den schwierigsten
Aufgaben der Betriebsleitung gehören dürfte, daß bei Bildung und
Verbuchung des Lohnes mit peinlichster Sorgfalt und Gerechtig-
keit verfahren wird, so hat man schon viel erreicht. Deshalb ist
es notwendig, sich mit diesen Lohnfragen eingehender zu beschäf-
tigen, In der Arbeitsordnung selbst sollten natürlich nur die
grundsätzlichen Bestimmungen über sie niedergelegt werden.
c) Die Entlohnung des Arbeiters. Die eigentlichen Lohn-
fragen lassen sich unterteilen in solche der Lohnbildung und
solche der Lohnverbuchung. Wenden wir uns zunächst den
ersteren zu.
Lohnbildung?).
Zeitlohn. Die einfachste Form der Entlohnung ist die Be-
zahlung nach Zeit, bei der also nur gefragt wird, wie lange der
Arbeiter im Werk tätig gewesen ist, und bei der ihm für jede Zeit-
einheit, im allgemeinen jede Stunde, eine vorher festgelegte Summe
bezahlt wird. Die Bestimmung der Zeit geschah früher allgemein
*) Vgl. Werkstattstechnik 1908, S. 531: Siebenfreud; 1909, S. 65:
Rothert; 1910, S. 26: Selter. Ferner Schilling: Theorie der Lohn-
methoden. Berlin: Julius Springer.