Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

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Die Entlohnung des Arbeiters. 
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Sicherheit und Ordnung im Werk. Ferner enthält die 
Arbeitsordnung meist Vorschriften, durch die Sicherheit und. Ord- 
nung im Werk gewahrt werden sollen, so über die Behandlung von 
Feuer, Licht und feuergefährlichen Gegenständen, über das Ver- 
halten bei Ausbruch eines Brandes, ferner Regelung des Handels 
mit Eßwaren, Getränken und Tabak in der Fabrik, Verbot des 
Besuchs der Arbeiter durch Verwandte und Freunde in der Werk- 
statt, des Sammelns von Geld oder Unterschriften ohne besondere 
ausdrückliche vorherige Genehmigung, die Verpflichtung des 
Mannes zum Lesen sämtlicher Mitteilungen, die durch Anschlag 
bekanntgemacht werden usw. Den Schluß der Arbeitsordnung 
bilden Bestimmungen über.die Verpflichtung der Arbeiter zum 
Schadenersatz und über die Verhängung von Strafen. 
Lohn. Die wichtigsten in der Arbeitsordnung enthaltenen 
Vorschriften sind aber unbedingt diejenigen, die sich auf den 
Lohn beziehen; sie müssen mit ganz besonderer Vorsicht ausge- 
arbeitet werden. Gelingt es, die Arbeiterschaft davon zu über- 
zeugen, daß sie nicht nur klar gehalten sind und streng zur Richt- 
schnur genommen werden, sondern versteht man ihr auch das 
Gefühl einzuflößen, was allerdings wohl mit zu den schwierigsten 
Aufgaben der Betriebsleitung gehören dürfte, daß bei Bildung und 
Verbuchung des Lohnes mit peinlichster Sorgfalt und Gerechtig- 
keit verfahren wird, so hat man schon viel erreicht. Deshalb ist 
es notwendig, sich mit diesen Lohnfragen eingehender zu beschäf- 
tigen, In der Arbeitsordnung selbst sollten natürlich nur die 
grundsätzlichen Bestimmungen über sie niedergelegt werden. 
c) Die Entlohnung des Arbeiters. Die eigentlichen Lohn- 
fragen lassen sich unterteilen in solche der Lohnbildung und 
solche der Lohnverbuchung. Wenden wir uns zunächst den 
ersteren zu. 
Lohnbildung?). 
Zeitlohn. Die einfachste Form der Entlohnung ist die Be- 
zahlung nach Zeit, bei der also nur gefragt wird, wie lange der 
Arbeiter im Werk tätig gewesen ist, und bei der ihm für jede Zeit- 
einheit, im allgemeinen jede Stunde, eine vorher festgelegte Summe 
bezahlt wird. Die Bestimmung der Zeit geschah früher allgemein 
*) Vgl. Werkstattstechnik 1908, S. 531: Siebenfreud; 1909, S. 65: 
Rothert; 1910, S. 26: Selter. Ferner Schilling: Theorie der Lohn- 
methoden. Berlin: Julius Springer.
	        
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