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Die Entlohnung des Arbeiters.
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größere Verschärfung der sozialen Gegensätze, jedenfalls aber
keine Minderung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Ar-
beiterstandes bringen!) |
„Der Stücklohn: die zur Zeit zweckmäßigste Lohn-
form.‘“ Das vermag nur eine Lohnform, die gerecht abwägend
die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichmäßig
befriedigt, also dem letzteren für jede zu leistende Arbeit von
vornherein ein festes, ihm vorher bekanntes Entgelt zusichert,
das ihm ausgezahlt wird, gleichgültig, ob er viel oder wenig Zeit
gebraucht, das also dem besonders Fleißigen oder besonders
Fähigen den gesamten Vorteil seiner wertvolleren Tätigkeit 1äßt,
und die anderseits dem Arbeitgeber gestattet, von vornherein
mit sicheren Unterlagen für die Vorausberechnung seiner Her-
stellungskosten bei Aufstellung der Kostenanschläge zu arbeiten.
Diese Forderungen kann von allen besprochenen und überhaupt
bekannten Lohnformen unseres Erachtens nur der Stücklohn,
allerdings nur der richtig gehandhabte Stücklohn erfüllen, über
dessen Bildung oben unter den Aufgaben des Fertigungsbureaus
das Nähere ausgeführt ist.
*) Es mag vielleicht manchem unverständlich erscheinen, daß
diese Erörterungen über die Gewinnbeteiligung fast wörtlich die
gleichen sind, die sich in der 1. und 2. Aufl. dieses Buches finden.
Wohl ist dem Verfasser bekannt, welche Fortschritte der Gedanke
der Gewinnbeteiligung in. den vergangenen zwölf Jahren in mancher
Beziehung gemacht hat; aber allen Erörterungen gegenüber, die sich
darüber in der inzwischen fast unübersehbar angeschwollenen Litera.-
tur finden, halten wir daran fest, daß unsere oben niedergelegten
Gedanken für die Praxis unseres deutschen Maschinenbaus — und
nur für diese ist das vorliegende Buch geschrieben —, zwingend von
dem Gedanken der Gewinnbeteiligung, zumal unter den augenblick-
lichen Verhältnissen, abraten: Darin vermögen uns auch beispiels-
weise so wertvolle Darlegungen nicht schwankend zu machen, wie
sie in dem Buche von Horneffer, „Die große Wunde*‘‘: Verlag,
Oldenburg, München 1922, enthalten sind, deren Richtigkeit in
sehr vielen Beziehungen wir nicht bezweifeln. wollen, ja, die wir als
verdienstvoll und Gedanken aufrüttelnd bezeichnen. möchten. Aber
der mitten in.der Praxis stehende Privatwirtschaftler wird trotz-
dem kaum seine Entschlüsse nach anderen als den Richtlinien
fassen können, die wir hier entwickelt haben, solange er nicht
unter den ihn heute umgebenden Verhältnissen das Unternehmen
gefährden will, dessen Geschick ihm anvertraut ist.