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Die Ausführung der Kundenbestellungen.
Die Behandlung des Lohnzettels in der Werkstatt,
Die Verteilung der Arbeit in der Werkstatt an die Arbeiter im
einzelnen ist Aufgabe des Meisters, der deshalb auch die ihm vom
Fertigungsbureau zufließenden Lohnzettel mit der Überwachungs.
nummer und dem Namen des in Frage kommenden Arbeiters zu
versehen hat; die dann aber erfolgenden Verrechnungsarbeiten
sollte man nicht dem Meister aufbürden, sondern dafür eine der
Lohnbuchführung angehörende Schreibkraft bestimmen, Nach
unseren Erfahrungen ist es durchaus zweckmäßig, diese in der
Werkstatt selbst unterzubringen, die sie zu bearbeiten hat, und
zwar am besten neben dem Platz des Meisters. Sie hat alle schrift-
lichen Arbeiten zu erledigen, die im Arbeitsbereich des Meisters
vorkommen und sich in dieser Beziehung durchaus den Wünschen
des Meisters anzupassen, ohne aber ihm gegenüber verantwortlich
zu sein, da sie ja, wie bemerkt, nicht Untergebene des Meisters,
sondern Angestellte des Lohnbureaus ist. Es muß zugegeben
werden, daß diese eigenartige Stellung einen erheblichen Takt er-
fordert, doch hat sich in der Praxis gezeigt, daß die anfänglichen
Schwierigkeiten bald behoben werden konnten, die sich einzu-
stellen pflegten, wenn man solche bislang etwa dem Meister unter-
stellte , Schreibkräfte ohne Veränderung ihres Aufenthaltsortes
und ihres Arbeitsgebietes dem Lohnbureau eingliederte. Daß aber
letzteres nötig ist, wird sofort klar, wenn man bedenkt, daß einer-
seits für die ordnungsmäßige Verbuchung der bedeutenden
Summen, die hier in Frage kommen, eine einzige verantwortliche
Stelle geschaffen werden muß, daß anderseits der Meister, der
für rechtzeitige und ordnungsgemäße Arbeit in seiner Werkstatt
zu sorgen hat, zur Überwachung dieser bureaumäßigen Arbeit
recht ungeeignet ist.
Es ist nun vor allem auch die Aufgabe dieser Schreibkraft,
dafür zu sorgen, daß jeder Arbeiter jeweilig nur einen einzigen
Lohnzettel in Händen hat, und zwar denjenigen, der zu der
Arbeit gehört, die er gerade ausführt. Nur in dem Falle, daß ein
Arbeiter mehrere Maschinen bedient, darf er entsprechend viele
Lohnzettel gleichzeitig in der Hand haben, d.h. höchstens für
jede Maschine einen Zettel. Wir wissen, daß es ungemein schwer
hält, die hier aufgestellte Forderung in der Praxis durchzuführen;
daß es möglich ist, ist aber nicht zu bestreiten, und es ist das ein-
fachste_und sicherste Mittel, Ordnung in das ganze Lohnsystem
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