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2n. Lohnabschnitt,
Jahre, von neuem
ınz gleicher Weise
Grundzahlen ver-
daß man versucht
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und daher leicht
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eit angesprochen
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verhältnismäßig
lem. Amerikaner
Art, die Arbeit
aße mit mecha-
Lohnauszahlune.
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nischen Mitteln auszuführen, von denen, die eine solche, natürlich
in der Anschaffung recht kostspielige Anlage benutzen, sehr
gelobt. Neben den Konstruktionen von H ollerith sind auch
noch diejenigen der Power-Gesellschaft zu nennen, denen von
mancher Seite gewisse Vorteile vor jener nachgerühmt werden.
Empfehlenswert sind diese Anlagen aber natürlich erst
für größere Unternehmen, da andernfalls ihre Benutzungs-
dauer zu kurz ist und die Maschinen zu lange stillstehen,
also totes Kapital darstellen, selbst wenn ihre Benutzung
sich nicht nur auf die Arbeiten der Lohnbuchführung
und Selbstkostenberechnung beschränkt, sondern auch andere
statistische Zusammenstellungen, wie sie im industriellen Leben
so häufig gebraucht werden, mit ihrer Hilfe verhältnismäßig
rasch und mühelos angefertigt werden.
Lohnauszahlung,
Um die Lohnfragen zu einem gewissen Abschluß zu bringen,
bleibt nun noch übrig, sich der eigentlichen Lohnauszahlung mit
einigen Worten zuzuwenden. Das heute wohl am meisten ge-
brauchte Verfahren besteht, wie bereits bemerkt, darin, daß man
das Geld für jeden Mann in sogenannte Lohnbeutel oder Lohntüten
aus starkem Papier zählt. Dieses ist manchmal durchsichtig ge-
halten, damit man den darin enthaltenen Betrag ohne Öffnung
der zugeklebten Tüte nachzählen kann. Die Tüten tragen einen
Vordruck, der meist handschriftlich auszufüllen ist und aus dem
neben Namen und Nummer des fraglichen Arbeiters hervorgeht,
wie die in der Lohntüte enthaltene Summe entstanden ist, nämlich
welcher Betrag im ganzen verdient ist und wofür und in welcher
Höhe Abzüge gemacht sind. Um Irrtümer nach Möglichkeit zu
vermeiden, sollte das Geld, ehe es in den Lohnbeutel getan wird,
stets doppelt, und zwar von zwei verschiedenen Angestellten ge-
zählt werden.
Als durchaus zweckmäßig hat es sich herausgestellt, die,
übrigens seit Dezember 1911 durch Nachtrag zur Gewerbeordnung
reichsgesetzlich vorgeschriebene, schriftliche Abrechnung nicht in
der gekennzeichneten Weise auf dem Lohnbeutel selbst VOorzu-
nehmen, sondern auf einem besonderen Zettel, den man dem
Arbeiter einige Stunden vor der Lohnzahlung verabfolgt, damit