Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

ngyen. 
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Lohnauszahlune. 
939 
nischen Mitteln auszuführen, von denen, die eine solche, natürlich 
in der Anschaffung recht kostspielige Anlage benutzen, sehr 
gelobt. Neben den Konstruktionen von H ollerith sind auch 
noch diejenigen der Power-Gesellschaft zu nennen, denen von 
mancher Seite gewisse Vorteile vor jener nachgerühmt werden. 
Empfehlenswert sind diese Anlagen aber natürlich erst 
für größere Unternehmen, da andernfalls ihre Benutzungs- 
dauer zu kurz ist und die Maschinen zu lange stillstehen, 
also totes Kapital darstellen, selbst wenn ihre Benutzung 
sich nicht nur auf die Arbeiten der Lohnbuchführung 
und Selbstkostenberechnung beschränkt, sondern auch andere 
statistische Zusammenstellungen, wie sie im industriellen Leben 
so häufig gebraucht werden, mit ihrer Hilfe verhältnismäßig 
rasch und mühelos angefertigt werden. 
Lohnauszahlung, 
Um die Lohnfragen zu einem gewissen Abschluß zu bringen, 
bleibt nun noch übrig, sich der eigentlichen Lohnauszahlung mit 
einigen Worten zuzuwenden. Das heute wohl am meisten ge- 
brauchte Verfahren besteht, wie bereits bemerkt, darin, daß man 
das Geld für jeden Mann in sogenannte Lohnbeutel oder Lohntüten 
aus starkem Papier zählt. Dieses ist manchmal durchsichtig ge- 
halten, damit man den darin enthaltenen Betrag ohne Öffnung 
der zugeklebten Tüte nachzählen kann. Die Tüten tragen einen 
Vordruck, der meist handschriftlich auszufüllen ist und aus dem 
neben Namen und Nummer des fraglichen Arbeiters hervorgeht, 
wie die in der Lohntüte enthaltene Summe entstanden ist, nämlich 
welcher Betrag im ganzen verdient ist und wofür und in welcher 
Höhe Abzüge gemacht sind. Um Irrtümer nach Möglichkeit zu 
vermeiden, sollte das Geld, ehe es in den Lohnbeutel getan wird, 
stets doppelt, und zwar von zwei verschiedenen Angestellten ge- 
zählt werden. 
Als durchaus zweckmäßig hat es sich herausgestellt, die, 
übrigens seit Dezember 1911 durch Nachtrag zur Gewerbeordnung 
reichsgesetzlich vorgeschriebene, schriftliche Abrechnung nicht in 
der gekennzeichneten Weise auf dem Lohnbeutel selbst VOorzu- 
nehmen, sondern auf einem besonderen Zettel, den man dem 
Arbeiter einige Stunden vor der Lohnzahlung verabfolgt, damit
	        
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