vorgeschrieben ist, un-
der Ingenieur sich stets
ung technisch noch so
cher Unsinn und daher
‚ügende Absatz für sie
an, daß er nur der wirt-
yenieur erzeugten Ma-
b verdankt, und daher,
‚elheiten zu beherrschen
zen ohne die sachver-
auskommt.
Wehe des Einzelunter-
en wirklich am Herzen
satz vorübergehen, der
industriellen Werken in
jedeutungsvolle Ziel aus
st hohe Wirtschaftlich-
erbeizuführen, daß die
nur erreichbaren Rei-
zu wichtige Aufgabe, zu
denn gar nicht mildern
ib.
;renge Abgrenzung der
Jurchaus erreichbar ist.
sobald wir uns darüber
ufmännische und tech-
>rnehmen. verschmolzen
rik gewissermaßen aus
x miteinander verwach-
eilungen hinein durch-
m Handels- oder Ver-
ren auf den Markt zu
„einerseits, dem Fabrik-
len vorhandenen Roh-
material die gewollten
°hkeit zu schaffen hat.
fmanns, in ihm soll er
‚an der Spitze stehen;
kers in jeglicher Form,
Kaufmann oder Ingenieur?
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des Konstrukteurs, Betriebsmannes und Verwaltungsingenieurs,
wie ihn die moderne Industrie erfordert.
gelbstverständlich muß dem Kaufmann, der in dem Ver-
triebsgeschäft tätig ist, nicht nur selbst ein wesentlicher Teil
technischen Geistes innewohnen, sondern auch eine wertvolle
Unterstützung durch den im Unternehmen beschäftigten Inge-
nieur zuteil werden; selbstverständlich muß auch im Betriebe der
dort. beschäftigte Techniker niemals den kaufmännischen Sinn
vermissen lassen, niemals das oberste Gebot der Wirtschaftlich-
keit bei all seinem Tun und Lassen aus dem Auge verlieren und
insbesondere bei der Verwaltungsarbeit alle Eigenschaften des
guten Kaufmannes beweisen; selbstverständlich werden in beiden
Unternehmungen neben und unter den leitenden Persönlichkeiten
Angestellte beider Berufe arbeiten müssen, aber der herrschende,
leitende Einfluß sollte doch in der angegebenen Form zwischen
ihnen geteilt werden.
Denken wir, indem wir damit die Ergebnisse späterer Unter-
suchungen teilweise vorwegnehmen, uns einmal diese Anschauung
in das Buchhalterische übertragen, SO sollte die kaufmännische
oder Geschäftsbuchhaltung, die alle Vorgänge des Handels- oder
Vertriebsgeschäftes umfaßt, den Betrieb oder die Fabrik durch
ein Einzelkonto, meist das Betriebskostenkonto genannt, in sich
fassen und dessen ganze Durchbildung, alle auf ihm sich abspielen-
den Vorgänge, dem leitenden technischen Beamten überantworten.
Verfolgen wir diesen Gedanken etwas weiter, so kommen wir dazu,
daß die Behandlung der Rohstoffe von ihrem Eingang ins Werk
an bis zur Ablieferung ins Fertiglager, die Bildung und Verbuchung
der Löhne und die Behandlung aller Arbeiterangelegenheiten, die
Selbstkostenberechnung und Gemeinkostenverteilung — soweit
die Herstellungskosten in Frage kommen. — für den Verwaltungs-
ingenieur als sein eigenstes Gebiet gefordert werden müssen ; daß
anderseits der Einkauf, der Vertrieb der fertiggestellten Waren,
die Hauptkassenverwaltung und das gesamte Abrechnungswesen,
soweit es nicht reine Betriebsvorgänge betrifft, dem technischen
Kaufmann überlassen bleiben müssen.
Es ist klar, daß mit diesen Sätzen nur in ganz roher Form an-
gedeutet ist, wie eine zweckmäßige Trennung vollzogen werden
kann; es wäre die Aufgabe tiefer schürfender Untersuchungen über
fast jedes einzelne der genannten Gebiete — eine Aufgabe, auf