Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

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Die Ausführung der Kundenbestellungen. 
bildung verdienen. Auf jeden Fall aber wird eine Rente nach 
vollendefem 65. Lebensjahre gezahlt. Witwenrenfe erhält die 
dauernd invalide Witwe nach dem Tode ihres versicherten Mannes, 
und Waisenrente beziehen nach dem Tode des Vaters dessen 
eheliche Kinder unter 15 Jahren, nach dem Tode der versicherten 
Mutter deren vaterlose Kinder, eheliche wie uneheliche, gleich- 
falls solange sie das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 
Als ganz außerordentlich segensreich hat sich die Einrichtung 
bewährt, daß die Versicherungen ein Heilverfahren einleiten, den 
Besuch von Bädern und klimatischen Kurorten anordnen können, 
sei es, um eine Invalidität aufzuheben oder deren Entstehung 
vorzubeugen. Die Mittel für die Versicherung werden vom Reiche, 
den Versicherten und ihren Arbeitgebern aufgebracht, und zwar 
in der Weise, daß das Reich zu jeder Rente 50 M. bzw. bei der 
Waisenrente 25 M. zuzahlt, und daß die Beiträge im übrigen von 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen werden. Die 
Art der Beitragsentrichtung durch HEinkleben entsprechender 
Marken in die Quittungskarten ist zu bekannt, als daß hier näher 
darauf eingegangen zu werden braucht. Den bedeutenden Zu- 
schüssen des Reiches zu der Invalidenversicherung entsprechend, 
geschieht deren Verwaltung durch Anstalten, die sich an die 
Gemeinde- oder Staatsverwaltungen anlehnen. 
Licht- und Schattenseiten der sozialen Versiche- 
rung. Riesige Summen haben die geschilderten sozialen Ver- 
sicherungen seit ihrem Bestehen erfordert und verbrauchen sie 
weiter; über die Höhe der augenblicklichen Lasten werden aller- 
dings verschiedene Angaben gemacht, je nach dem. verschiedenen 
Standpunkt, auf dem der Beurteiler steht. So wird von Arbeit- 
geberseite der Geldbedarf auf augenblicklich jährlich etwa 
2000 Millionen, vom Arbeitsministerium auf etwa 1200 Millionen 
angegeben. Von diesem tragen die Versicherten fast 40%, die 
Arbeitgeber gut 45%, das Reich annähernd 6% und aus Zinsen 
und. sonstigen Einnahmen fließen rund 10%. Man begreift an- 
gesichts dieser Zahlen, daß sich seinerzeit bei Schaffung der ersten 
Gesetze genug warnende Stimmen erhoben, die dieser Belastung 
der deutschen Industrie bedenklich gegenüberstanden und eine 
starke Beeinträchtigung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf dem 
Weltmarkte davon befürchteten. Nun, die Wirklichkeit hat diese 
Besorgnis zerstreut; gerade während der Zeit der Entwicklung der 
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