Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

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Die Abzüge vom Lohn. 
349 
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wird heute angesichts der Leistungen unseres Volksheeres im 
Ernst diese Sorge noch hegen dürfen. Dieser Einwand also ist 
abgetan. Trotzdem läßt sich nicht leugnen, daß auch heute noch 
neben all den Lichtseiten auch der Schatten nicht fehlt. Müssen 
doch heute auch alle die, die von der Arbeitergesetzgebung eine 
volle Ausgleichung der sozialen Gegensätze erhofft haben, be- 
dauernd ihren Irrtum zugestehen. Hiervon ist so gut wie nichts 
zu merken. Kann man auch heute noch, nach so vielen Jahren 
der Wirkung sozialer Gesetzgebung, im Ernste auf die Zukunft 
hoffen, wo vielleicht „wachsende Bildung und Einsicht ein 
besseres Verständnis dafür erzielen werden, daß die Glieder ohne 
Haupt nicht bestehen können“ ? 
Ist so der von den Urhebern der Arbeiterversicherung nach 
dieser Richtung zweifellos erhoffte Gewinn ausgeblieben, so 
dürfen wir uns doch neben den bereits erwähnten noch anderer 
Vorteile freuen, von denen hier namentlich zwei hervorgehoben 
sein mögen: der eine ist die Abschwächung des früher so rück- 
sichtslos betriebenen Wettbewerbes, bei dem häufig der Zweck die 
Mittel heiligte. Die vermehrte Berührung der Unternehmer unter- 
einander, die gemeinsame Arbeit insbesondere in den Berufs- 
genossenschaften, hat dazu geführt, den Kampf mehr als früher 
mit ritterlichen Waffen, nicht durch Mittel zu führen, die an den 
unlauteren Wettbewerb streifen. Man fühlt sich heute in den 
Kreisen der Unternehmer verantwortlich nicht nur für das eigene 
Werk, sondern auch für die Blüte des gesamten Gewerbes, dem 
man angehört. Der zweite Gewinn aber besteht in der Hebung 
der allgemeinen Volksgesundheit, wie sie durch die vorbeugende 
Heilbehandlung, insbesondere bei Bekämpfung von Volkskrank- 
heiten, namentlich der Lungenschwindsucht, erreicht ist. Ist 
doch das zweifellose Abnehmen der Sterblichkeit bei dieser. weit- 
verbreiteten Krankheit, das wir vor dem Kriege beobachten 
konnten, mit auf das Konto der Arbeiterversicherung zu setzen. 
Gerade der Rückschlag, den wir in dieser Beziehung heute infolge 
der schwierigeren Lebenshaltung, der verschlechterten Wohnungs- 
verhältnisse usw. erleben, 1äßt die Möglichkeit eines auch nur teil- 
weisen Abbaus der sozialen Gesetzgebung doppelt bedenklich 
erscheinen. Müßten wir sie doch, rein in dieser Beziehung be- 
trachtet, in ihrer Wirkung wesentlich zu verstärken versuchen, 
wenn es die wirtschaftliche Lage irgend zuläßt.
	        
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