Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

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Die Ausführung der Kundenbestellungen, 
ligten, jede fehlerhafte Arbeit von vornherein auszuschließen, und 
diejenige Prüfungsabteilung verfehlt ihren Zweck völlig, die glaubt, 
bei jedem Mißgriff, den sie pflichtgemäß aufdeckt, das Verschulden 
des Betreffenden zu ihrer eigenen Verherrlichung „an die große 
Glocke hängen“ zu müssen. Aber es ist doch eigentlich eine 
Selbstverständlichkeit — für den in kaufmännischem Geiste Er- 
zogenen. überhaupt nicht anders denkbar, und daher auch für 
einen Ingenieur in keiner Weise mit einer beschämenden Zurück- 
setzung verbunden —, wenn die geleistete Arbeit nachgeprüft 
wird. Und daß das unparteiisch nur der von jenem für die Arbeit 
letzten Endes Verantwortlichen völlig Unabhängige vermag, liegt 
in der menschlichen Natur begründet. 
Gerade aber, weil es praktisch unvermeidbar ist, daß Fehler 
vorkommen, daß Ausschuß entsteht, und weil der dadurch hervor- 
gerufene Schaden immer größer wird, je mehr Arbeit in das 
unbrauchbare Werkstück hineingesteckt wird, desto wichtiger ist 
es, so frühzeitig als möglich einzugreifen. Und so muß denn die 
Prüfung naturgemäß die ganze Fertigung begleiten von dem Roh- 
stoffeingang bis zur Ablieferung der fertigen Maschine oder Anlage, 
Wir haben demgemäß in ihr drei Gruppen zu unterscheiden: die 
Prüfung des Wareneingangs, diejenige der Halbfertigwaren und 
Bestandteile, und schließlich diejenige der fertigen Erzeugnisse, 
a) Die Prüfung des Wareneingangs. Von der Prüfung der 
eingegangenen Waren ist flüchtig schon oben die Rede gewesen, 
als wir uns mit den Aufgaben der Abteilung ‚„Wareneingang“‘‘ all- 
gemein beschäftigten. Es ist damals angedeutet worden, daß die 
erste, gewissermaßen oberflächliche Abnahme aller eingehenden 
Waren auf Zahl, Maß, Gewicht, Übereinstimmung mit der Be- 
stellung usw. den dort beschäftigten Angestellten obliege, daß sie 
sich aber dabei nach den Weisungen der sog. Technischen Prüfung 
zu richten haben. Bei allen wichtigen und nur durch besondere 
Methoden einwandfrei feststellbaren Eigenschaften der eingehen- 
den Waren, die für die Güte des herzustellenden Erzeugnisses, die 
Durchführung des Fertigungsprozesses usw. von ausschlaggebender 
Bedeutung sein können, aber müsse eine besondere Untersuchung 
dieser Technischen Prüfungstelle einsetzen, und erst nach Frei- 
gabe durch diese sei eine Weiterverarbeitung im Werke zulässig. 
Je nachdem, welchen Umfang diese Untersuchungen mit Rück- 
sicht auf die Größe des Unternehmens und die Eigenart der in 
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