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Die Ausführung der Kundenbestellungen,
ligten, jede fehlerhafte Arbeit von vornherein auszuschließen, und
diejenige Prüfungsabteilung verfehlt ihren Zweck völlig, die glaubt,
bei jedem Mißgriff, den sie pflichtgemäß aufdeckt, das Verschulden
des Betreffenden zu ihrer eigenen Verherrlichung „an die große
Glocke hängen“ zu müssen. Aber es ist doch eigentlich eine
Selbstverständlichkeit — für den in kaufmännischem Geiste Er-
zogenen. überhaupt nicht anders denkbar, und daher auch für
einen Ingenieur in keiner Weise mit einer beschämenden Zurück-
setzung verbunden —, wenn die geleistete Arbeit nachgeprüft
wird. Und daß das unparteiisch nur der von jenem für die Arbeit
letzten Endes Verantwortlichen völlig Unabhängige vermag, liegt
in der menschlichen Natur begründet.
Gerade aber, weil es praktisch unvermeidbar ist, daß Fehler
vorkommen, daß Ausschuß entsteht, und weil der dadurch hervor-
gerufene Schaden immer größer wird, je mehr Arbeit in das
unbrauchbare Werkstück hineingesteckt wird, desto wichtiger ist
es, so frühzeitig als möglich einzugreifen. Und so muß denn die
Prüfung naturgemäß die ganze Fertigung begleiten von dem Roh-
stoffeingang bis zur Ablieferung der fertigen Maschine oder Anlage,
Wir haben demgemäß in ihr drei Gruppen zu unterscheiden: die
Prüfung des Wareneingangs, diejenige der Halbfertigwaren und
Bestandteile, und schließlich diejenige der fertigen Erzeugnisse,
a) Die Prüfung des Wareneingangs. Von der Prüfung der
eingegangenen Waren ist flüchtig schon oben die Rede gewesen,
als wir uns mit den Aufgaben der Abteilung ‚„Wareneingang“‘‘ all-
gemein beschäftigten. Es ist damals angedeutet worden, daß die
erste, gewissermaßen oberflächliche Abnahme aller eingehenden
Waren auf Zahl, Maß, Gewicht, Übereinstimmung mit der Be-
stellung usw. den dort beschäftigten Angestellten obliege, daß sie
sich aber dabei nach den Weisungen der sog. Technischen Prüfung
zu richten haben. Bei allen wichtigen und nur durch besondere
Methoden einwandfrei feststellbaren Eigenschaften der eingehen-
den Waren, die für die Güte des herzustellenden Erzeugnisses, die
Durchführung des Fertigungsprozesses usw. von ausschlaggebender
Bedeutung sein können, aber müsse eine besondere Untersuchung
dieser Technischen Prüfungstelle einsetzen, und erst nach Frei-
gabe durch diese sei eine Weiterverarbeitung im Werke zulässig.
Je nachdem, welchen Umfang diese Untersuchungen mit Rück-
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