Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

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Die Prüfung der Halbfertigwaren und Bestandteile. 269 
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in der Hand oder in der Werkzeugausgabe zur Verfügung. Mag es 
sich nun um die sog. Normallehren handeln, wie sie früher allge- 
mein gebraucht wurden, oder um die Grenzlehren, die heute fast 
durchweg nach den Systemen der DIN-Passungen ausgebildet 
sind, mögen Schublehren, Mikrometer oder jene feinen optischen 
Instrumente in Betracht kommen, die, für alle möglichen Sonder- 
zwecke durchgebildet, heute ein unentbehrlicher Bestandteil einer 
Werkstatteinrichtung geworden sind, im ganzen genommen hat 
man es mit einem sehr wertvollen, pfleglichster Behandlung be- 
dürfenden, vielgestaltigen Körper zu tun, dessen Wartung man 
besondere Aufmerksamkeit schenken muß. Sind doch alle diese 
Lehren der Abnutzung mehr oder weniger unterworfen und werden 
dann nur zu rasch unbrauchbar für die Arbeit, die man mit ihnen 
ausführen soll. Es muß daher eine dauernde Überwachung aller 
im Betriebe benutzten Lehren stattfinden, die man zweckmäßig 
der Prüfungsabteilung überträgt. Bei der Eigenart dieser Auf- 
gabe, der Zerstreuung des aus einer großen Zahl von Einzelteilen 
bestehenden Lehrenparks über das ganze Werk, ist das keine 
leichte Aufgabe. Im allgemeinen dürfte man sich in der Weise 
helfen, daß man drei Sätze solcher Lehren beschafft, von denen 
der eine in der Prüfungsabteilung benutzt wird, der zweite im 
Betriebe an den Maschinen und Zusammenbauplätzen Verwendung 
findet und der dritte dazu dient, den zweiten in dem Augenblick 
zu ersetzen, wo durch seinen Gebrauch eine unzulässige Verände- 
rung seiner Abmessungen erfolgt ist. Eine nach bestimmten Vor- 
schriften erfolgende und den ganzen Lehrenpark in regelmäßigen 
Zeiträumen nachprüfende Untersuchung sorgt dafür, daß eine 
Justierung der durch den Gebrauch nach und nach unzweckmäßig 
gewordenen Lehren rechtzeitig erfolgt. Selbstverständlich müssen 
dabei auch die in der Prüfabteilung benutzten Prüflehren, wenn 
auch in größeren Zeiträumen, von Zeit zu Zeit einer Nachprüfung 
unterzogen werden, wozu man einen vierten Lehrensatz, einen Satz 
Urmaße, benötigt. Um alle diese Beobachtungen vollzählig und 
rechtzeitig ausführen und damit jeden Augenblick sich selbst 
Rechenschaft über den Zustand der Lehren ablegen zu können, 
ist die Führung genauer Listen über die Lehren, den Ort ihrer 
Aufbewahrung, den Befund und Zeitpunkt der letzten Prüfung 
erforderlich, eine erhebliche und mMühsame Verwaltungsarbeit, die 
sich aber nicht vermeiden 1äßt.
	        
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