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Die Prüfung der Halbfertigwaren und Bestandteile. 269
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in der Hand oder in der Werkzeugausgabe zur Verfügung. Mag es
sich nun um die sog. Normallehren handeln, wie sie früher allge-
mein gebraucht wurden, oder um die Grenzlehren, die heute fast
durchweg nach den Systemen der DIN-Passungen ausgebildet
sind, mögen Schublehren, Mikrometer oder jene feinen optischen
Instrumente in Betracht kommen, die, für alle möglichen Sonder-
zwecke durchgebildet, heute ein unentbehrlicher Bestandteil einer
Werkstatteinrichtung geworden sind, im ganzen genommen hat
man es mit einem sehr wertvollen, pfleglichster Behandlung be-
dürfenden, vielgestaltigen Körper zu tun, dessen Wartung man
besondere Aufmerksamkeit schenken muß. Sind doch alle diese
Lehren der Abnutzung mehr oder weniger unterworfen und werden
dann nur zu rasch unbrauchbar für die Arbeit, die man mit ihnen
ausführen soll. Es muß daher eine dauernde Überwachung aller
im Betriebe benutzten Lehren stattfinden, die man zweckmäßig
der Prüfungsabteilung überträgt. Bei der Eigenart dieser Auf-
gabe, der Zerstreuung des aus einer großen Zahl von Einzelteilen
bestehenden Lehrenparks über das ganze Werk, ist das keine
leichte Aufgabe. Im allgemeinen dürfte man sich in der Weise
helfen, daß man drei Sätze solcher Lehren beschafft, von denen
der eine in der Prüfungsabteilung benutzt wird, der zweite im
Betriebe an den Maschinen und Zusammenbauplätzen Verwendung
findet und der dritte dazu dient, den zweiten in dem Augenblick
zu ersetzen, wo durch seinen Gebrauch eine unzulässige Verände-
rung seiner Abmessungen erfolgt ist. Eine nach bestimmten Vor-
schriften erfolgende und den ganzen Lehrenpark in regelmäßigen
Zeiträumen nachprüfende Untersuchung sorgt dafür, daß eine
Justierung der durch den Gebrauch nach und nach unzweckmäßig
gewordenen Lehren rechtzeitig erfolgt. Selbstverständlich müssen
dabei auch die in der Prüfabteilung benutzten Prüflehren, wenn
auch in größeren Zeiträumen, von Zeit zu Zeit einer Nachprüfung
unterzogen werden, wozu man einen vierten Lehrensatz, einen Satz
Urmaße, benötigt. Um alle diese Beobachtungen vollzählig und
rechtzeitig ausführen und damit jeden Augenblick sich selbst
Rechenschaft über den Zustand der Lehren ablegen zu können,
ist die Führung genauer Listen über die Lehren, den Ort ihrer
Aufbewahrung, den Befund und Zeitpunkt der letzten Prüfung
erforderlich, eine erhebliche und mMühsame Verwaltungsarbeit, die
sich aber nicht vermeiden 1äßt.