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Die Ausführung der Kundenbestellungen.
Schließlich mag noch daran erinnert werden, worauf früher
bereits hingewiesen wurde, daß der Prüfer über seinen Befund
genaue Angaben in den Lohn- und Arbeitspapieren zu machen
hat, die sich in der Werkstatt für jedes Werkstück befinden.
6) Die Prüfung der fertigen Erzeugnisse. Die Bestellungen der
Kunden erfolgen fast stets unter der Voraussetzung, daß die fertigen
Erzeugnisse ganz bestimmte Bedingungen erfüllen, für die eine
schriftliche Gewähr, in manchen Fällen unter Verwirkung be-
stimmter Konventionalstrafen bei Nichteinhaltung der gemachten
Zusagen, übernommen werden muß. Aber selbst, wenn. dies nicht
der Fall ist, so hat das Werk ein großes Interesse daran, daß seine
Fabrikate alle billigen Ansprüche erfüllen, die an sie gestellt
werden können, und um sicher zu sein, daß dies der Fall ist, wird
eine Prüfung der fertigen Erzeugnisse unter Verhältnissen vor-
genommen, die dem späteren Gebrauchszustande möglichst gleich-
kommen. So entsteht der ‚„Versuchstand‘‘, den wir im Kraft- und
Pumpmaschinen-, im Schreib- und Nähmaschinenbau, in Arma-
turen- und Kugellagerfabriken usw. usw. finden, und dessen oft
ganz erhebliche Kosten von den Werken aus den angeführten
Gründen mit in Kauf genommen werden. Dort, wo der Eigenart
der Erzeugnisse entsprechend jede Maschine oder jeder Apparat
auf den Versuchstand kommt, pflegt man ein Versuchsprotokoll
über die Ergebnisse aufzustellen, das in manchen Fällen dem
Kunden abschriftlich ausgehändigt wird, jedenfalls aber eine
wertvolle Unterlage bei etwaigen späteren Meinungsverschieden-
heiten über die Leistungsfähigkeit der gelieferten Ware bildet.
d) Die Versuchswerkstatt. Etwas ganz anderes als der Ver-
suchstand, wenn auch häufig in einem gewissen organisatorischen
Zusammenhang mit ihm stehend, ist die Versuchswerkstatt, die wir,
wenn auch vielleicht nicht in der ausgesprochenen Gestalt, wie sie
hier beschrieben ist, fast in allen Unternehmungen finden. Wenn
wir auf sie gerade an dieser Stelle unserer Darlegungen zu sprechen
kommen, so hat das eigentlich keine innere Berechtigung: denn
sie hat mit dem Prüfungswesen vielleicht weniger zu tun als mit
der Konstruktionsabteilung oder dem Betriebe. Aber die Ver-
suchswerkstatt ist überhaupt in gewisser Weise ein Schmerzens-
kind des Organisators: sie kann sich infolge der Eigenart ihrer Auf-
gabe eigentlich an keiner Stelle in das feste Gefüge von dessen
Organisation hineinpassen, sie muß für die sonstigen Abteilungen
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