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Die Versuchswerkstatt.
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gegebene Vorschriften nur zu häufig sprengen und bildet damit
in organisatorischer Beziehung ein dauerndes Moment der Unruhe,
das sich nun aber einmal nicht beseitigen läßt. Es nützt nichts,
man muß sich mit dieser Tatsache abfinden und kann nur Sorge
treffen, daß nicht das, was der Versuchswerkstatt erlaubt sein
muß, auch von anderen Stellen getan wird, die es nicht zu
tun brauchen und nicht tun dürfen, ohne dem Ganzen zu
schaden.
Die Aufgabe der Versuchswerkstatt besteht darin, bei Auf-
nahme neuer Fabrikationen oder Durchführung neuer Konstruk-
tionen innerhalb eines bearbeiteten Fabrikationsgebietes die ersten
Ausführungen versuchsweise durchzuführen und im Betriebe
so weit auszuprobieren, daß, auf den dadurch gewonnenen Er-
fahrungen fußend, die geregelte Fertigung aufgenommen werden
kann. Es liegt in diesem Falle in der Natur der Sache, daß die
Konstruktionszeichnungen noch nicht in der für die laufende
Fabrikation erforderlichen Vollendung ausgeführt sind ; das gleiche
gilt von allen Betriebseinrichtungen, also insbesondere von der
Festlegung des Arbeitsganges, von der Ausbildung der Werkzeuge
und Vorrichtungen usw. Außerdem wird bei der Herstellung un-
verhältnismäßig off bei diesen Erstausführungen das eine oder
andere Stück Ausschuß werden und die Konstruktion noch wäh-
rend. der Zeit der Probeausführung oft geändert: kurz, die Fabri-
kationsverhältnisse liegen völlig anders als bei jeder geordneten,
laufenden Fertigung. Würde man trotzdem auf jene alle für diese
notwendigen scharfen Organisationsvorschriften anwenden, so
würde für die Versuchsausführung eine unnötige Erschwerung ein-
treten und infolgedessen auch eine unverhältnismäßig lange Zeit
zur Ausführung gebraucht werden. Vielleicht würde damit der
ganze Erfolg der Neuerung in Frage gestellt, sicher aber der aus
ihr zu ziehende Nutzen erheblich verringert. Dagegen gibt es nur
das eine Mittel, für die Versuchswerkstatt bis zu einem gewissen
Grade die sonst gültigen Organisationsvorschriften aufzuheben:
die Beziehung von Fertigungsrohstoff kann auch auf Grund von
durch den Leiter der Versuchswerkstatt ausgeschriebenen, nicht
vom Fertigungsbureau hergestellten Materialentnahmescheinen
geschehen, Lohnzettfel können ebenfalls ohne weiteres von ihm
ausgestellt werden, seine Werkstatt muß mit den hauptsächlichsten
Maschinen, Drehbank, Hobelmaschine, Bohrmaschine USW. aus-