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Das Abrechnungswesen.
Grundbücher schon eine sachliche Trennung gegeben insofern, als
der Natur des Einzelvorgangs entsprechend eine Eintragung in
dieses oder jenes Grundbuch stattfindet. So unterscheidet man
namentlich: das Kassebuch, das über alle durch Barzahlungen
unmittelbar beglichenen Ereignisse Auskunft gibt, das Einkaufs-
buch, das eine Übersicht über sämtliche Einkäufe bietet, das
Verkaufsbuch, das in gleicher Weise die Zahlen über die sämt-.
lichen Verkäufe enthält, und schließlich das sog. Memorial, das
alle jene Geschäftsvorfälle verzeichnet, die in einem der anderen
Grundbücher keinen Platz gefunden haben. Erweitert und ver-
vollständigt können diese Grundbücher werden durch eine Reihe
von Neben- oder Hilfsbüchern, wie die Bücher für Neben-
kassen (Porti, sonstige kleine Spesen usw.), für Wechsel (seien es
eingehende Kunden- oder ausgehende Schuldwechsel), für Frach-
ten usw. Auch hier wie so oft schon kann eine genaue Vorschrift
nicht gegeben werden, wie man die Trennung vornehmen soll,
welche Grund- und welche Hilfsbücher man einrichten und wie
man jedes einzelne ausgestalten soll. Größe und Eigenart des
Betriebes sprechen dabei das entscheidende Wort. Aus diesen
Grundbüchern erfolgt die Übertragung der Zahlen in das Ha upt-
buch, wobei eine scharfe Trennung in sachlicher Beziehung vor
sich geht. Besonders zu achten ist dabei darauf, daß niemals eine
doppelte Eintragung ein und desselben Vorgangs erfolgt, welche
Gefahr deswegen naheliegt, weil gewisse Vorgänge der Natur der
Sache nach in zwei Grundbücher gleichzeitig eingetragen werden
müssen. Wie man sich im einzelnen gegen derartige Fehler zu
schützen sucht, gehört zu den Sonderfragen der kaufmännischen
Buchhaltung, die wir hier, wie gesagt, nicht zu behandeln haben.
Näher betrachten müssen wir vielmehr nur die Art, wie die erwähnte
sachliche Trennung im Hauptbuche vor sich geht. Sie erfolgt mit
Hilfe der sog. Konten. Das Konto ist die fortlaufende Darstellung
des Standes eines ganz bestimmten Vermögensbestandteiles und
seiner Änderungen durch Zu: oder Abnahme. Indem nun im
Grundbuch bei Eintragung eines bestimmten Vorganges gleich
vermerkt wird, welcher Vermögensbestandteil dabei in Frage
kommt, ist es bei Übertragung in das Hauptbuch möglich, alle
zusammengehörigen Vorgänge auf einem Blatt zu vereinen und
dadurch eben jene fortlaufende Darstellung, das Konto des betr.
Vermögensbestandteiles, zu gewinnen. Dabei ist es natürlich. an
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