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Das Abrechnungswesen.
dann die Gruppe der Lagerkonten, über deren Unterteilung
kaum gesprochen zu werden braucht, da sie sich naturgemäß eng
an die für das Unternehmen gewählte Unterteilung der Lager
selbst anschließt, über die weiter oben eingehend berichtet ist,
Unter den Personenkostenkonten sind vor allem Lohn- und
Gehaltskonto zu nennen. Doch gehören hierher auch die Konten
der Personenversicherungen: Krankenkasse, Invaliden-, Ange-
stellten- und Unfallversicherung, außerdem das Reisespesenkonto,
Die Transportkosten-, Sachversicherungs- und Steuer.
konten sollen in diesem Zusammenhange nur beiläufig aufgeführt
werden. Besonderes Interesse verdienen dann die Fabrikations-
konten, die die in Herstellung begriffenen Erzeugnisse, die Halb-
fertigwaren, betreffen und nach unseren Erfahrungen eine zweck-
mäßige Unterteilung in vier Einzelkonten erfahren, die man etwa
mit Rohstoffe in Herstellung, Löhne in Herstellung, Zuschläge in
Herstellung und Sonderherstellungskosten bezeichnen kann, worauf
wir ebenfalls bei anderer Gelegenheit noch zurückkommen.
Ferner sind zu nennen die sog. Kontokorrentkonten, die
den Verkehr mit Schuldnern und Gläubigern, insbesondere
Lieferern und Kunden des Unternehmens widerspiegeln. HEine
wichtige Frage bei ihrer Führung, über deren Entscheidung die
Meinungen stark. auseinandergehen, ist, ob man das Lieferer-
kontokorrent und das Kundenkontokorrent getrennt oder ge-
meinsam führen soll, also bei einem Unternehmen, mit dem
man im Gegenseitigkeitsverkehr steht, Schulden und Guthaben
auf demselben oder auf zwei verschiedenen Konten führen soll.
Ohne zu verkennen, daß auch das letztere Verfahren seine Vorteile
hat, ziehen wir nach unseren Erfahrungen das erstere vor, nament-
lich deshalb, weil dadurch ohne weiteres ein Überblick möglich
ist, ob im gegebenen Augenblick das eigene Unternehmen eine
Forderung an den Partner zu stellen oder ihm gegenüber Ver-
pflichtungen zu erfüllen hat. Wenn wir dann schließlich noch die
Gruppe der Verrechnungskonten erwähnen, dürften wir wohl
die wichtigsten aufgeführt haben. Es sind dies Konten, die ent-
weder gestatten, gewisse sachlich zusammengehörige Kosten
zunächst auf ein gemeinsames Sammelkonto zu verbuchen, von
dem aus sie dann nach bestimmten Gesichtspunkten in Teilen auf
andere Konten übergebucht werden, wie das z. B. beim Lohn-
oder Gehaltsverrechnungskonto in manchen Unternehmungen für
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