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Das Abrechnungswesen.
Die Praxis ist hier drei grundsätzlich verschiedene Wege
gegangen: der eine — und wir stehen nicht an, ihn für den an sich
logisch gegebenen, daher am leichtesten verständlichen zu er.
klären — ist: den sog. Einstandswert zu wählen. Es ist dies der
aus der Rechnung des Lieferers erkennbare Wert zuzüglich der
sog. Bezugskosten: Eingangsverpackung, Eingangsfracht, Anfuhr-
kosten, Abladekosten usw., also aller derjenigen Kosten, die
vor Eingang der Ware in das eigene Unternehmen entstehen.
Nur in dem Falle, wo die Verteilung der Bezugskosten auf die
bezogene Ware so erhebliche Arbeit verursacht, daß sie bei den
verhältnismäßig geringfügigen Beträgen unwirtschaftlich werden
würde, unterläßt man sie und betrachtet die Bezugskosten als
Teil der Gemeinkosten: man begeht dann also bewußt einen logi-
schen Fehler, weil dessen Vermeidung unverhältnismäßige Kosten
verursacht, und setzt Einstandswert gleich Einkaufswert. Die
Lagerbuchführung erhält den Einstandswert entweder dadurch,
daß man die doppelte Ausfertigung der Liefererrechnungen und
alle Unterlagen für die Bezugskosten bei ihr durchlaufen läßt,
oder daß man die Einkaufsabteilung beauftragt, die bei ihr durch-
laufende Wareneingangsmeldung, mit den entsprechenden Ver-
merken über die Preise versehen, an die Lagerbuchführung weiter-
zureichen. Wird so jeder eingehende Posten Lagergut mit dem
ihm zukommenden Einstandswert belegt, so ist es keine Schwierig-
keit, jeden ausgehenden Posten ebenfalls mit dem gleichen Wert
einzusetzen, und zwar geschieht das so lange, als der Eingangs-
posten noch mengenmäßig für die Ausgänge zureicht, der zuerst
eingegangen und verbucht ist. Ändert sich dann für den nächsten
Eingangsposten der Einstandswert, so ändert sich entsprechend
der der Ausgänge in demselben Augenblicke, wo der zweite Ein-
gangsposten, angegriffen werden muß. Dabei ist es selbstverständ-
lich, daß eine Trennung der einzelnen Eingangsposten nur buch-
mäßig, nicht in Wirklichkeit erforderlich ist. Für Ausgangsposten,
die von zwei oder mehr Eingangsposten buchmäßig abgehoben
werden müssen, ist der entsprechende Durchschnittspreis zu
bilden. Ein Beispiel dürfte das ganze Verfahren, das hier be-
schrieben ist, vielleicht noch klarer machen: hat man 1000 kg
Gußwaren gelagert, deren Einstandswert 21 M. für 100 kg betrug,
und nach einem Monat 1000 kg gleiche Gußwaren bezogen, für
die aber ein Einstandswert von 21,50 M. für 100 kg in Betracht
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