trieller Betriebe ein-
‚eiter einer Abteilung
Augen halten sollte,
‚ützt, bei der Selbst.
eser Spruch lautete:
rlich soll damit nun
richtige Berechnung
beit unterlassen, die
uchen solle. Dieser
so eindrucksvollen
auf diesem Gebiete
ler Versuch einer
‚en, der .je nach den
es der Wirklichkeit
erreicht. Erst wenn
‚en halten, mit einer
ıwort uns einprägen
t den Arbeiten der
'den. dann einerseits
orgänge nicht klein-
stand. verbietet uns
vielleicht 1/,, oder
anderseits, um den
rechnung nicht zu
ıten haben, daß alle
ügende Berücksich-
ı immer und immer
zu erinnern haben,
teln eines Pfennigs,
‚rtikels nötig macht,
raus, jahrein unser
Is die Kosten eines
von Mark betragen.
>chnen“‘ nennt, „die
ie im geschäftlichen
> gehen, richtig ein-
ı halten“ 1).
Einzelkosten und Gemeinkosten.
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_ Bei unseren einleitenden Bemerkungen hatten wir den Begriff
Selbstkosten bereits bis zu einem gewissen Grade entwickelt. Wir
hatten gefunden, daß sie zu erklären sind als Summe: Kosten der
Werkstoffe -- Betrag der gezahlten Fertigungslöhne -- entstandene
Gemeinkosten, welch letztgenanntem Summanden gegenüber die
beiden‘ erstgenannten als Einzelkosten bezeichnet werden. Mit
dieser zuletzt angedeuteten Unterteilung werden wir uns zunächst
etwas näher zu beschäftigen haben.
a) Einzelkosten und Gemeinkosten. Um eine wirkliche Selbst-
kostenberechnung eines Auftrages durchzuführen, also zu be-
rechnen, was uns die Ausführung dieses Auftrages selbst gekostet
hat, müssen wir versuchen, aus all den überhaupt im Unter-
nehmen entstandenen Kosten gerade diejenigen herauszuziehen,
die für diesen fraglichen Auftrag aufgewandt sind. Versuchen wir
dies aber, so werden wir bald merken, daß uns das nur bei einer
gewissen Gruppe von Kosten gelingt, daß nur diese wirklich als
für einen einzelnen Auftrag unmittelbar verbraucht feststellbar
sind und deshalb als zur Gruppe der Einzelkosten gehörig be-
zeichnet werden, während andere für mehrere oder sämtliche
Aufträge im Unternehmen gemeinsam aufgewendet wurden und
daher zu den Gemeinkosten gerechnet werden müssen. Es
wird nicht immer ganz leicht zu entscheiden sein, wie man im
Einzelfalle diese Scheidung vornehmen soll; es wird auch diese
Entscheidung in verschiedenen Unternehmungen verschieden aus-
fallen können, je nach den verschiedenen Verhältnissen, mit denen
man zu tun hat; grundsätzlich soll man nur versuchen, ent-
standene Kosten, soweit das wirtschaftlich durchführbar und
ohne Künstelei möglich ist, als Einzelkosten zu verrechnen, und
ferner eine einmal für bestimmte Kosten in einem Werke in bezug
auf diese Eingruppierung getroffene Entscheidung in allen Fällen
festzuhalten. Im übrigen kann man wohl für die große Mehrzahl
der für unsere Erörterung in Betracht kommenden Unterneh-
mungen die folgende Überlegung anstellen:
Bei unseren Betrachtungen über den Auftragsbegriff hatten
wir die Aufträge unterteilt in solche zur Herstellung von Verkaufs-
waren (Kunden-, Vorrats- und Lageraufträge) und solche für
eigenen Bedarf (Aufträge auf Neuanlagen, auf Erhaltung der
gesamten Betriebseinrichtungen und zur Aufrechterhaltung des
Betriebes). Für die vorliegende Betrachtung müssen wir die